Forderungsanmeldung

Air-Berlin-Insolvenz: Ansprüche geltend machen

Reisen & Urlaub
14.11.2017 10:29

Am 1. November wurde das Insolvenzverfahren für Air Berlin eröffnet. Bis 1. Feber 2018 können Geschädigte Ansprüche geltend machen. Die Chancen für einzelne Betroffene, eine Auszahlung zu erhalten, sind jedoch eher gering.

Wie können Insolvenzforderungen geltend gemacht werden?
Folgende Unterlagen und Angaben müssen Konsumenten einreichen: Höhe des Flugpreises, Begründung der Forderung (Annullierung, Verspätung, verweigertes Boarding, Gepäcksprobleme), Höhe der Forderung und Kontodaten, Angaben zum Flug (Buchungsnummer, Flugdatum und -zeit, Flugnummer) und, falls vorhanden, die Air-Berlin-Beschwerdenummer. Die vollständigen Angaben müssen schriftlich an den Insolvenzverwalter geschickt werden.

Die Chancen für einzelne Betroffene, eine Auszahlung zu erhalten, sind eher gering einzuschätzen. Im besten Fall bekommen sie einen gewissen geringen Prozentsatz (Quote) ihrer Forderung.

Airlines bieten vergünstigte Neubuchung
Lufthansa, Austrian Airlines, SWISS und Eurowings bieten Air-Berlin-Kunden, die den Hinflug bereits konsumiert haben und deren Rückflug gestrichen wurde, neue Tickets zu vergünstigten Konditionen an. "Betroffene müssen vor dem Insolvenzantrag am 15. August 2017 bei Air Berlin gebucht haben und der annullierte Rückflug muss zwischen dem 28. Oktober und dem 15. November 2017 liegen", erklärt AK-Konsumentenschützerin Bettina Schrittwieser die Voraussetzungen. Zudem muss der neue Rückflug direkt über die Website der Airline gebucht und von dieser ausgeführt werden. (Dieses Angebot gilt nicht für Flüge innerhalb Deutschlands.)

Den Passagieren wird nach der Buchung bei Vorlage beider Tickets die Hälfte des Brutto-Preises des neuen Tickets erstattet. Die Rückerstattung muss nach dem Rückflug bis zum 15. Dezember 2017 beantragt werden.

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