Uwe Scheuch

Schonfrist für Ex-Landesvize

Kärnten
27.10.2017 16:17

Der Prozess gegen den früheren FP-Landesvize Uwe Scheuch (wir berichteten) dürfte auf sich warten lassen. Die Anklage gegen den Ex-Politiker muss noch vom Höchstgericht geprüft werden, denn die Generalprokuratur hat Einspruch dagegen erhoben.

Uwe Scheuch wird ja Amtsmissbrauch mit einem Schaden von 23.000 Euro vorgeworfen. Mit der eingebrachten Beschwerde soll nun geklärt werden, ob die Anklage tatsächlich auf Amtsmissbrauch zu lauten hat oder ob es sich beim Tatbestand um eine Bestimmung zur Untreue handelt. "Uns ist es wichtig, sicherzustellen, dass der Anklagevorwurf rechtlich richtig erfasst wird. Das hat in einem möglichst frühen Verfahrensstadium zu passieren", so Generalanwalt Martin Ulrich.

Jetzt muss der Oberste Gerichtshof (OGH) über die Beschwerde entscheiden. Und dessen Erkenntnis hat gravierende Folgen: Auf Missbrauch der Amtsgewalt stehen bis zu fünf Jahre Haft. Für Bestimmung zur Untreue drohen bei der vorgeworfenen Schadenshöhe bis zu drei Jahre.

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