"Klar rechtswidrig"

Air-Berlin-Flieger darf auf Island nicht abheben

Reisen & Urlaub
20.10.2017 17:38

Ein Flugzeug der insolventen Niki-Muttergesellschaft Air Berlin durfte auf Island nicht abheben. Die deutsche Airline habe Flughafengebühren nicht gezahlt. Der Rückflug nach Düsseldorf wurde gestrichen. Air Berlin bezeichnete es als "rechtswidriges Handeln", das Flugzeug festzuhalten.

Alle seit der Insolvenzanmeldung am 15. August anfallenden Rechnungen seien pünktlich bezahlt worden, betonte ein Sprecher. Laut des Betreibers des internationalen Flughafen Keflavik, Isavia, waren die Gebühren bereits vor dem Insolvenzantrag von Air Berlin im August fällig. Die Entscheidung, das Flugzeug nicht abheben zu lassen, sei "die letzte Maßnahme, um die Bezahlung bereits erbrachter Dienstleistungen sicherzustellen".

Verhalten "klar rechtswidrig"
Air Berlin entgegnete, nach geltendem Recht müssten eventuell bestehende Forderungen aus der Vor-Insolvenz-Zeit zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Darauf habe man den Flughafen Keflavik bereits mehrfach hingewiesen. "Das gegenwärtige Verhalten der Flughafengesellschaft ist klar rechtswidrig. Es ist nicht akzeptabel und geht zulasten der Passagiere der Air Berlin", sagte ein Sprecher. 

Alle Passagiere des betroffenen Fliegers hätten trotz des Ausfalls allerdings noch in der Nacht Island verlassen können. Sie wurden auf eine Maschine von Keflavik nach Berlin umgebucht und erreichten dann von dort aus ihre Reiseziele. Seinen allerletzten Flug hat Air Berlin für den 27. Oktober angemeldet.

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