Erfolg für Republik

Pensionen: Bank Austria muss 790 Mio. € nachzahlen

Wirtschaft
12.10.2017 10:35

Die Bank Austria muss für die Übertragung von rund 3000 Pensionsanwärtern in die allgemeine Sozialversicherung etwa 790 Millionen Euro zahlen - und nicht wie von der Bank gefordert nur 240 Millionen Euro. Dies hat der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag zugunsten der Republik entschieden. Das Geldinstitut muss damit eine gute halbe Milliarde Euro mehr aufwenden. Dies sei aber schon verbucht, auf den Jahresgewinn habe die Entscheidung daher keine Auswirkung, hieß es.

Die Bank hatte sich auf eine langjährige Praxis berufen, wonach für die Übertragung von Pensionsansprüchen in die allgemeine Pensionsversicherung nur sieben Prozent des letzten Gehalts fällig seien. Die Republik Österreich beschloss aber im März rückwirkend per Jahresende eine Gesetzesnovelle, wonach dafür 22,8 Prozent des Letztgehaltes zu zahlen seien.

Rückwirkung kein Problem
Diese Novelle habe die Übertragung überhaupt erst möglich gemacht, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger bei der Urteilsverkündung. Durch die rückwirkende Einführung sei daher kein Vertrauensschutz gebrochen worden. Frühere Fälle seien nicht vergleichbar oder hätten als Einzelentscheidungen der Verwaltung keinen verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz begründen können.

Sozialminister Stöger erfreut
Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) freute sich am Donnerstag in einer Stellungnahme vor Journalisten über den Geldregen für die Sozialversicherung und damit indirekt für die Steuerzahler Österreichs. Man müsse darauf achten, dass das Geld auch in den Versicherungstöpfen bleibe und nicht an den Finanzminister weiterfließe. Stöger hat aber auch schon Vorstellungen, wofür das Geld verwendet werden könnte: Für den Ausbau der Reha. Damit könnte die Lebensqualität vieler Österreicher erhöht und ihre Arbeitsfähigkeit verlängert werden, was wieder die Pensionstöpfe entlasten würde, sagte er.

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