Sechs Jahre Haft

Afghane attackierte Mitschüler mit Messer: Urteil

Österreich
09.10.2017 19:12

Ein junger Afghane ist Montagabend in Leoben in der Steiermark wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen fanden mehrheitlich, dass der Bursche im April seinen Mitschüler mit einem Messer zu töten versucht hatte, nachdem dieser ein Referat über unterschiedliche Volksgruppen in Afghanistan gehalten hatte. Der Angeklagte sprach bis zuletzt von Notwehr. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Bursche war 2015 nach Österreich gekommen und hatte um Asyl angesucht. Er besuchte zusammen mit anderen Asylwerbern eine sogenannte Übergangsstufe in Liezen, eine besondere Schulklasse, in der ausländische Jugendliche auf gewöhnliche Schulklassen vorbereitet wurden. Am 6. April hatte der Angeklagte ein Referat zu halten und sprach laut Staatsanwalt über die unterschiedlichen Volksgruppen in Afghanistan. Einem anderen Schüler passten die Ansichten offenbar nicht, weshalb es zu Provokationen gekommen sein soll und die beiden ihre Auseinandersetzung vor dem Schulgebäude ausfechten wollten.

Stichverletzungen an Arm und Hinterkopf
Zwei weitere Burschen gingen zusammen mit den Kontrahenten hinaus. Es kam zu einer Rauferei, an der sich dann auch einer der begleitenden Burschen beteiligte. Einer hielt den Afghanen zurück, während der andere ihn attackierte. "Der Angeklagte war erzürnt, weil er ihn zurückgehalten hat. Daher ging er zu seinem Rucksack und nahm sein Jausenmesser", stellte der Ankläger die Situation dar. Mit der etwa elf Zentimeter langen Klinge soll der Beschuldigte auf sein Opfer eingestochen und es am Arm sowie am Hinterkopf verletzt haben. Das Opfer habe Glück gehabt, dass die Klinge nicht in das Hirn eingedrungen sei, sagte der Staatsanwalt.

Anders schilderte es naturgemäß der Verteidiger des Angeklagten: Der Bursche habe sich nur gewehrt, weil der andere mit Steinen auf ihn losgegangen sei. Der afghanische Jugendliche demonstrierte beim ersten Prozesstag Mitte September Richter Peter Wilhelm, wie er seine linke Hand schützend vor sein Gesicht gehalten und mit der rechten Hand mit dem Messer herumgefuchtelt habe, um den anderen fernzuhalten. Der Angeklagte beteuerte, dass er keine gezielten Stiche gesetzt habe. Bei seinen Schilderungen wich er jedoch nicht nur einmal von seinen bisherigen Angaben ab - manches konnte er auch nicht schlüssig darstellen.

Fünf zu drei Stimmen auf Mordversuch
Die Geschworenen entschieden am Montagabend mit fünf zu drei Stimmen auf Mordversuch. Außerdem muss der Beschuldigte dem Opfer 500 Euro zahlen. Zu den Milderungsgründen zählten sein jugendliches Alter, die Tatsache, dass es beim Versuch blieb, und der Umstand, dass es davor vom Opfer eine Provokation gab. Der Angeklagte bat nach der Urteilsverkündung um drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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