"Wie lange noch?"

Pornos gesaugt? 60-Jährige erlebt Abmahn-Terror

Web
09.10.2017 12:43

Eine 60-jährige Frau im kanadischen Ontario erhält seit Wochen Anwaltsbriefe wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen, in denen ihr illegale Porno-Downloads zur Last gelegt und hohe Bußgelder angedroht werden. Sie ist sich keiner Schuld bewusst, mit den Nerven aber trotzdem am Ende.

"Wie lang wollen die mich noch terrorisieren?", fragt die 60-jährige Debra im Gespräch mit der TV-Anstalt CBC. Seit August erhält sie Abmahnschreiben, in denen ihr der illegale Download verschiedener Pornostreifen vorgeworfen und eine Strafe von bis zu 20.000 kanadischen Dollars angedroht wird, wenn sie nicht von sich aus eine Abmahngebühr zahle.

"Habe im Leben noch keinen Porno heruntergeladen"
Allerdings: Die 60-Jährige ist sich keiner Schuld bewusst. "Ich habe in meinem Leben noch keinen Porno heruntergeladen", sagt sie dem TV-Sender. Auch ihr Mann könne es nicht gewesen sein, der wisse doch nicht einmal, wie er etwas aus dem Internet herunterladen könne. Für Debra gibt es nur eine mögliche Erklärung: Jemand muss sich in ihren Router gehackt und ohne ihr Wissen Schmuddelfilme heruntergeladen haben.

Der Schaden bleibt ihr: Nachdem sie im August den ersten Anwaltsbrief erhielt, zahlte die eingeschüchterte Frau die geforderte Abmahngebühr von rund 260 Dollar, um in Ruhe gelassen zu werden. Doch es war nur der Anfang: Anfang Oktober kam der nächste Abmahnbrief, diesmal wegen des angeblichen Downloads fünf weiterer Pornofilme. Debra: "Ich kann nicht mehr schlafen. Ich habe ohnehin Depressionen, die Sache wird mir zu viel", klagt sie.

Abmahnbriefe sind wachsendes Problem in Kanada
So wie Debra geht es Tausenden Kanadiern. Schon 2016 hat die Regierung selbst festgestellt, dass eine Art Copyright-Industrie entstanden sei, die Internetnutzer mit einschüchternder Post eindecke und Angst unter Verbrauchern schüre. Möglich ist das durch eine Verschärfung des Urheberrechts, die 2015 in Kraft trat. Durch sie sind Internetprovider verpflichtet, Anwaltsbriefe an ihre Kunden weiterzuleiten, wenn diese auf Basis ihrer IP-Adresse verdächtigt werden, das Urheberrecht zu verletzen.

Die Unternehmen, die Abmahnungen verschicken, kennen dabei allerdings die Identität der Internetnutzer gar nicht, sondern nur deren IP-Adresse. Überdies enthalten viele Abmahnschreiben die Aufforderung, eine Abmahngebühr zu bezahlen, um einer noch höheren Strafe zu entgehen. Laut dem Internetjuristen Michael Geist von der Universität Ottawa eigentlich nicht rechtens, da niemand dazu verpflichtet sei, eine Abmahngebühr zu bezahlen. Viele täten es - wie die 60-jährige Debra - allerdings trotzdem, um weitere Schreiben abzuwenden. Geist: "Wir haben Tausende Kanadier, die durch diese Abmahnschreiben bedrängt werden."

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