Freiwillige Ausreise

Seisenbacher: Kiew lehnt Auslieferungsantrag ab

Österreich
06.10.2017 22:55

Das ukrainische Justizministerium hat am Freitag die Auslieferung des zweifachen Judo-Olympiasiegers Peter Seisenbacher nach Österreich abgelehnt. Die Entscheidung stärkt den Standpunkt der Wiener Justiz, obwohl die von dieser beantragte Auslieferung abgelehnt wurde. Der Judo-Olympiasieger ist de facto nämlich dazu gezwungen, das Land zu verlassen, da er kein gültiges Visum hat. Aus fremdenrechtlichen Gründen wurde ihm aufgetragen, binnen fünf Tagen das Land zu verlassen.

Nach derzeitigem Stand wäre Österreich de facto der einzige Staat, in den Seisenbacher ausreisen könnte. Die Bezirkshauptmannschaft Tulln, die Seisenbachers Reisepass ausgestellt hatte, hat diesen nämlich für ungültig erklärt. Das bedeutet, dass der Ex-Judoka auf rechtmäßigem Weg wohl kaum die Ukraine verlassen könnte - außer er setzt sich nach Kontaktaufnahme mit der österreichischen Vertretung in Kiew in einen Flieger und stellt sich dem gegen ihn in Wien anhängigen Strafverfahren.

Es drohen bis zu zehn Jahre Haft
Zeitnahe müsste sich der 57-Jährige in diesem Fall wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen vor Gericht verantworten, wobei er bei einem Schuldspruch mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen müsste. Dem gegen ihn am Wiener Landesgericht für Strafsachen anhängigen Verfahren, in dem für Mitte Dezember 2016 bereits eine Hauptverhandlung anberaumt war, hatte sich Seisenbacher durch Flucht in die Ukraine entzogen.

"Wir erwägen, diese Entscheidung zu bekämpfen"
Der Rechtsvertreter des Ex-Judokas, Bernhard Lehofer, will die Ausweisung seines Mandanten nicht einfach hinnehmen. "Wir erwägen, diese Entscheidung mit einem Rechtsmittel zu bekämpfen, um den Aufenthaltsstatus in der Ukraine zu verlängern und zeitlich zu erstrecken", kündigte der Grazer Anwalt am Freitagabend im Gespräch mit der APA an. Lehofer geht davon aus, dass einem Rechtsmittel aufschiebende Wirkung zukommt und Seisenbacher nicht schon in der kommenden Woche ausreisen müsste.

Auf die Frage, wie Seisenbacher auf die jüngsten Entwicklungen reagiert hätte, meinte Lehofer: "So wie immer. Er ist gefasst. Wir gehen damit um."

Rechtsmittel gegen Ausweisungsbescheid möglich
Behördenleiter Maksym Sokoljuk erklärte erst kürzlich, dass Seisenbacher zur Ausreise gezwungen werden könnte. Laut Artikel 26 des ukrainischen Fremdenrechts können Ausländer und Staatenlose, die gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen, zur Ausreise gezwungen werden. Die zuständige Behörde legt dabei in ihrem diesbezüglichen Bescheid eine Frist von maximal 30 Tagen fest, während der die betreffende Person die Ukraine verlassen muss. Rechtsmittel gegen den Ausweisungsbescheid sind möglich.

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