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Selbstbehalte ab 2018 neu geregelt

Leben
07.10.2017 14:53

Bei Zahnspangen, Zahnprothesen und Kontaktlinsen gibt es bei den Leistungen der Krankenkassen beträchtliche Unterschiede, was Zuzahlungen oder Selbstbehalte betrifft. Das soll nun vereinheitlicht werden. Die Änderungen treten 2018 in Kraft.

Die Sozialversicherungen haben diese Neuerungen beschlossen:

  • Bei abnehmbaren Zahnspangen wird der einheitliche Selbstbehalt bei allen Krankenversicherungsträgern 30 Prozent betragen (bisher 20 bis 50 Prozent), bei fixen Zahnspangen gibt es künftig 70 Prozent Zuschuss (bisher Fixbetrag oder 50 bis 80 Prozent je nach Kasse).
  • Bei Zahnprothesen (Kunststoff und Metall) wird der Selbstbehalt generell bei 25 Prozent liegen (statt 10-50 Prozent derzeit).
  • Für Kontaktlinsen zahlen alle Krankenversicherungen maximal 1328 Euro Zuschuss für zwei Jahre. Bisher war es ganz unterschiedlich, z.B. gewährte die Wiener Gebietskrankenkasse nur maximal 166 Euro je Linse. Beispiel: Monatskontaktlinsen kosten im Quartal rund 60 Euro.
  • Für medizinisch notwendige Transporte entfällt der Selbstbehalt (jetzt bis zu 11,70 Euro).

Die Mehrkosten von 36 Millionen Euro für diese Harmonisierungen finanzieren die Kassen durch interne Umschichtungen der Träger, heißt es.

M.S., Kronen Zeitung

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(Bild: kmm)



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