Arbeitstag abgesagt

Vorerst keine AK-Rückkehr

Salzburg
04.10.2017 10:48

Sein künftiges Büro wäre bezugsfertig - eigentlich hätte Heinz Schaden nach seinem Rücktritt als Bürgermeister mit 1. Oktober in die Arbeiterkammer als kommunalpolitischer Referent zurückkehren sollen. Doch daraus wird jetzt vorerst nichts, wie er selbst überraschend gegenüber der "Krone" erklärt.

Im Gespräch mit AK-Präsident Sigfried Pichler haben sich beide darauf geeinigt, die Rückkehr-Pläne erstmal auf Eis zu legen bis Klarheit über mögliche Pensionsansprüche des früheren Stadtoberhauptes herrscht.

Denn wie sich jetzt herausgestellt hat, zählt Schaden aufgrund seiner langjährigen Amtszeit (er gehörte der Stadtregierung bereits seit 1992 an) zu einem der wenigen Politiker, die noch unter das alte Pensionsmodell fallen.

Im Klartext: Mit seinem 63. Geburtstag (feierte Schaden heuer im April) ist er erstmals berechtigt, einen Antrag für eine Politikerpension zu stellen, der in weiterer Folge noch vom Stadtsenat bewilligt werden muss. "Dann ziehe ich mich erst Mal in den Ruhestand zurück", verkündete der Altbürgermeister.

Auch die Arbeiterkammer bestätigt, dass der Sessel ihres früheren Mitarbeiters unbesetzt bleibt. "Eine Politikerpension zusätzlich zu den Bezügen der Arbeiterkammer hätte eine schiefe Optik erzeugt, deswegen halte ich das auch für die bessere Lösung", erklärte AK-Präsident Siegfried Pichler gegenüber der "Krone". Urteil könnte sich auf Ansprüche auswirken In Stein gemeißelt sind die Ruhestand-Pläne des früheren Stadtoberhauptes allerdings noch nicht. Der Grund: Sollte das Urteil in der Swap-Causa doch noch rechtskräftig werden, könnte Schaden seine Politikerpension wieder verlieren. Juristisch ist diese Frage nicht eindeutig geklärt - das letzte Wort könnte hier das Gericht haben und Pensionsansprüche von einem Urteil unberührt lassen.

Anna Dobler, Kronen Zeitung

ZITAT - AK-Präsident Sigfried Pichler bestätigt die Informationen
"Wir haben das zusammen geklärt und warten jetzt ab, ob er nicht doch Ansprüche auf eine Politikerpension geltend machen kann."

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