Teilbedingte Haft

Sexangriff am Donauinselfest: Keine Vergewaltigung

Österreich
03.10.2017 13:51

Es war keine versuchte Vergewaltigung, sondern geschlechtliche Nötigung - so hat der Schöffensenat am Dienstag in Wien im Prozess gegen einen 19-jährigen Afghanen entschieden, der am heurigen Donauinselfest eine junge Slowakin bedrängt, ins Gebüsch gezerrt und zu Boden gebracht hatte, wo er ihr dann das T-Shirt ausziehen wollte. Er wurde zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach Ansicht des Schöffensenats war es "einigermaßen zweifelhaft", dass der Angeklagte vorhatte, "einen Geschlechtsverkehr im Sinne einer vaginalen Penetration zu vollenden", wie der vorsitzende Richter Norbert Gerstberger in der Urteilsbegründung ausführte.

"Nicht einmal die Hose hat er ihr ausgezogen. Er hat versucht, ihr das Leibchen auszuziehen", hielt Gerstberger fest. Deswegen wurde der junge Mann nicht im Sinn der auf versuchte Vergewaltigung lautenden Anklage verurteilt.

Mitten im Prozess auf freien Fuß gesetzt
Bereits im August war es mitten im Prozess zu einer überraschenden Wende gekommen: Der 19-Jährige wurde gegen gelindere Mittel nach sechswöchiger U-Haft auf freien Fuß gesetzt. Der Senat ging zwar weiter von dringendem Tatverdacht in Richtung versuchter Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung aus, bei einem unbescholtenen Angeklagten in fast noch jugendlichem Alter sei aber nicht zwangsläufig anzunehmen, dass dieser erneut strafbare Handlungen begehen wird, sodass in Verbindung mit speziellen Weisungen die U-Haft aufgehoben werden könne, hatte der Richter damals erläutert.

Etwas befremdlich mutete der Spruch trotzdem an, da der 19-Jährige kurz nach seiner Verhaftung wegen Tatbegehungsgefahr überhaupt erst in U-Haft genommen worden war.

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