Dicke Luft

Bahnschwellen landen vor dem Höchstgericht

Kärnten
20.09.2017 16:05

Ein Rechtsstreit um Brennstoffe für das St. Veiter Plattenwerk "Fundermax" beschäftigt seit Jahren die Behörden und die Justiz. Jetzt ist der Konflikt um das Verheizen von Bahnschwellen und Ölschlämmen sogar vor dem Höchstgericht gelandet. Nach Beschwerden wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert.

Das Unternehmen mit 440 Mitarbeitern in St. Veit will den Anteil von gefährlichen Abfällen als Brennstoffe erhöhen. 3000 Tonnen mehr Bahnschwellen und Ölschlämme sollen verfeuert werden - insgesamt würde sich die Brennstoffmenge aber nicht erhöhen, heißt es bei "Fundermax". Einzelne Anrainer befürchten jedoch, dass dadurch auch die Schadstoffe steigen würden.

Nachdem dem Industriebetrieb vom Land grünes Licht gegeben worden war, haben die Verwaltungsrichter des Landes die Bremse gezogen: Es sei notwendig, eine Umweltprüfung durchzuführen, heißt es.

Die "Fundermax"-Anwälte sehen das anders. Dem Unternehmen würden dadurch auch hohe Kosten entstehen: Da der Brennstoffmix nicht geändert werden darf, leide die Wettbewerbsfähigkeit. Denn der Einsatz von gefährlichen Abfällen wie Bahnschwellen und Ölschlämmen ist lukrativer - Mitbewerber im Ausland würden dadurch viel günstiger produzieren können, so die Sorgen bei "Fundermax". Auch die fehlende Rechtssicherheit für Investitionen bereite dem Unternehmen Kopfzerbrechen.

Mit einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und außerordentlicher Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien will man jetzt gegen die Aufhebung der positiven Bescheide vorgehen. Auch das Land Kärnten will das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes nicht hinnehmen, das eine Umweltprüfung für die zusätzliche Einbringung der gefährlichen Abfälle als notwendig erachtet. Für den Leiter der Abfallwirtschaftsabteilung eine verfehlte Rechtsanwendung. Auch das Land ruft das Höchstgericht an. "Es wird für jede zusätzliche Tonne gefährliche Abfälle eine Umweltprüfung gefordert. Die groteske Folge wäre, dass für Kärnten dann eine eigene Rechtslage gelten würde", kritisiert der Landesbeamte Albert Kreiner. Wann eine Entscheidung fällt, ist unklar.

Thomas Leitner, Kärntner Krone

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