Sieben Monate Haft
Die Freundinnen betrogen
Mehrere Tausend Euro soll eine taubstumme Klagenfurterin von ihren Freundinnen geliehen haben, um einen Anwalt in verschiedenen Gerichtsverfahren zu bezahlen. Der Jurist hat das Geld allerdings nie erhalten. "Alles nur ein Irrtum!", beteuerte die Beschuldigte am Montag vor dem Richter - in Gebärdensprache.
Dieser Prozess am Landesgericht Klagenfurt fand unter besonderen Umständen statt: Sowohl die Beschuldigte als auch deren Opfer sind taubstumm. Die Verhandlung musste also mit Hilfe einer Übersetzerin erfolgen, die den Verlauf des Prozesses in Gebärdensprache vortrug.
Die Anklage hat einer Klagenfurterin (52) vorgeworfen, insgesamt mehr als 6000 Euro von ihren damaligen Freundinnen kassiert zu haben. Diese hätten ihr das Geld dafür geliehen, um Kosten für einen Anwalt zu begleichen. Die Beschuldigte habe das Geld aber selber eingestreift.
Die 52-Jährige wies diesen Vorwurf zurück: "Das war alles nur ein Irrtum!"
Das Urteil von Richter Oliver Kriz - sieben Monate bedingte Haft - ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung legte Berufung ein.
Thomas Plieschnegger, Kärntner Krone
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