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camera_altWegen BUWOG-Anklage:Covid-Update für OÖIn LinzBei FahrzeugkontrolleUmständen zum Trotz
Bundesländer > Oberösterreich
24.08.2017 14:28

Wegen BUWOG-Anklage:

RLB OÖ trennt sich von Vorstand Starzer

  • Die Zentrale der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich in Linz, bisher Starzers berufliche Heimat.
    Die Zentrale der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich in Linz, bisher Starzers berufliche Heimat.
    (Bild: Werner Pöchinger)

Knalleffekt in der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich: Der Aufsichtsrat und Firmenkundenvorstand Dr. Georg Starzer (60) haben sich auf eine vorzeitige Auflösung des Vorstandsmandates geeinigt. Anlass ist die von der Finanzmarktaufsicht (FMA) geäußerte Ansicht, dass die zeitliche Beanspruchung, die mit dem bevorstehenden BUWOG-Verfahren verbunden sein wird, zu groß ist, um den Aufgaben als Vorstand so wie bisher nachkommen zu können. In diesem Verfahren mit dem Vorwurf illegaler Provisionen ist Starzer einer der vielen Angeklagten, so wie auch Ex-Generaldirektor Ludwig Scharinger. Der Vorstandsvertrag von Dr. Starzer, der bis Ende März 2019 gelaufen wäre, wird per Ende August 2017 einvernehmlich aufgelöst.

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Für die RLB OÖ besteht trotz der Anklageerhebung - Prozesstermin gibt es ja noch keinen - nach wie vor "kein Anlass, an der Integrität von Dr. Starzer zu zweifeln". Aufsichtsrats-Präsident NR Jakob Auer hat immer bekräftigt, dass die RLB OÖ keine Vorverurteilung vornehmen wird, und er tut dies auch im aktuellen "Krone"-Interview.

"Krone": Warum dieser harte Schnitt bei Starzers Vorstandsmandat? Hätte nicht auch eine vorübergehende Stilllegung des Mandates für die Dauer des Prozesses gereicht?

Jakob Auer: Nein, weil die FMA (Finanzmarktaufsicht) so etwas nicht akzeptiert. Die FMA - und vor allem auch die europäische Aufsicht - setzt sehr strenge Maßstäbe an die "fit and proper"-Zuverlässigkeit eines Vorstandsmitglieds. Und wenn jemand als Vorstand nicht absolut hundertprozentig für seinen Job Zeit hat - und das wird eben bei dieser langdauernden Gerichtsverhandlung schwierig sein - dann kann er diese Funktion nicht ausüben. Wir haben sogar einmal den Vorschlag gemacht, ihm einen Teil der Aufgaben abzunehmen und an andere zu übertragen, aber das hat die FMA nicht akzeptiert.

"Krone": Aber dieser Schnitt hat jetzt einmal rein organisatorische Gründe, keine inhaltlichen Gründe. Also dass man ihm, Starzer, nun misstraut, oder Ähnliches?

Keine Vorverurteilung Starzers

Auer: Nein, ganz im Gegenteil. Wir zweifeln in keiner Minute an deer persönlichen Integrität des Herrn Starzer und sind auch überzeugt, dass er schuldlos ist. Wir sind auch nicht bereit, eine Vorverurteilung vorzunehmen.

"Krone": Ist schon klar, wir auch nicht. Das heißt, sein Vertrag wird ausbezahlt bis zum vorgesehenen Schluss.

Auer: Ja!

"Krone": Und das Vorstandsmandat Starzers wird nicht nachbesetzt, entnehmen wir dem Umstand, dass all seine Ressorts an andere Vorstandsmitglieder übertragen werden.

Vorläufig keine Nachbesetzung

Auer: Vorläufig wir das Mandat nicht nachbesetzt. Weil ein Projekt im Laufen ist, wie man unter Umständen in Zukunft die Geschichten verteilt, usw. Jetzt ist das mal interimsmäßig aufgeteilt worden auf die bestehenden Vorstände, dann wird man sehen...

"Krone": ...ob man überhaupt eine Nachbesetzung braucht.

Auer: Ob man es macht, oder wie man es aufteilt, wie man es verändert.

"Krone":Ok, danke für das Gespräch.

Auer: Ok, danke, auf Wiederhören!

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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