Beschluss einstimmig

Meineid-Vorwurf: AfD-Chefin Petry vor Anklage

Ausland
17.08.2017 11:01

AfD-Chefin Frauke Petry soll sich nach dem Willen des sächsischen Landtags wegen Meineid-Verdachts vor Gericht verantworten. Der Immunitätsausschuss hat am Donnerstag mit den Stimmen der AfD-Mitglieder des Gremiums die Aufhebung der Immunität der AfD-Fraktionsvorsitzenden im Dresdner Landtag empfohlen. Sollte innerhalb von sieben Tagen kein Abgeordneter Einwände gegen den einstimmigen Beschluss erheben - womit nicht gerechnet wird -, kann die Dresdner Staatsanwaltschaft Anklage erheben.

Die Strafverfolger verdächtigen die Vorsitzende der rechtspopulistischen Partei, im Wahlprüfungsausschuss des Landtages die Unwahrheit gesagt zu haben. Sie stützen sich dabei unter anderem auf die Anzeige des Landtagsabgeordneten der Linkspartei, Andre Schollbach.

AfD soll Darlehen von ihren Kandidaten verlangt haben
Nach seinen Worten haben sich Petry und der AfD-Landtagsabgeordnete Carsten Hütter im Wahlprüfungsausschuss des Landtages im November 2015 unter Eid in Widersprüche verwickelt. Es sei um Darlehen gegangen, die die AfD von ihren Kandidaten für die Landtagswahl 2014 verlangt habe. Petry und Hütter hätten unter anderem unterschiedliche Angaben darüber gemacht, ab welchem Zeitpunkt Petry von diesen Darlehen Kenntnis hatte.

Petry weist Vorwürfe zurück
Petry selbst hatte den Ausschuss gebeten, den Weg für die Anklage freizumachen. Die AfD-Chefin weist die Vorwürfe als unbegründet zurück. Petry gilt in der AfD als isoliert. Beim Parteitag in Köln war sie mit dem Versuch gescheitert, die AfD auf eine klare Abgrenzung gegen den rechten Rand des politischen Spektrums festzulegen. Zudem wurde sie nicht zur Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl gewählt.

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