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Bundesländer > Salzburg
14.08.2017 09:24

Freileitung

3 Uni-Professoren erachten „Experten“ als Laie

  • 380-kV: Stein des Anstoßes
    380-kV: Stein des Anstoßes
    (Bild: Markus Tschepp)

Vernichtendes Urteil renommierter Universitätsprofessoren im Streit um die 380-kV-Freileitung: Der in zweiter Instanz vom Verbund aufgebotene Humanmediziner sei "bestenfalls ein Laie, der nie mit elektromagnetischen Feldern zu tun hatte."

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Am 27. Juli endete die Berufungsverhandlung zur 380-kV-Freileitung in Wien. Vier Wochen bleibt den Projekt-Gegnern nun Zeit, um ergänzende Gutachten einzureichen. Das geschah nun: Gleich drei Universitätsprofessoren gaben ein vernichtendes Urteil über den Humanmediziner in zweiter Instanz ab.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List, der die Interessengemeinschaft Erdkabel vertritt: "Die ergänzenden Stellungnahmen sprechen eine klare Sprache."

Massive Kritik am Humanmediziner in zweiter Instanz
Die Freileitungsgegner haben prominente Unterstützung bekommen: Univ.-Prof. Franz Adlkofer (Wien), sein Kollege Rainer Frentzel-Beyme (Bremen) und Univ.-Prof. DDr. Karl Hecht (Humboldt-Universität Berlin) geben vernichtende Stellungnahmen zu den Äußerungen des Humanmediziners Dr. Jungwirth (Uni Krems) im Berufungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ab. Adlkofer dazu wörtlich: "Ich muss zwangsläufig die Frage stellen, warum dieser in der EMF-Forschung unbedarfte Laie überhaupt mit dem Gutachten beauftragt wurde. Ein Arzt, der bei diesem Stand des Wissens gesundheitliche Risiken von elektromagnetischen Feldern aus humanmedizinischer Sicht definitiv ausschließt, kann beim besten Willen nicht ernst genommen werden." Jungwirth hatte behauptet, dass Kinder und Erwachsene Tag und Nacht ohne jede Gefahr direkt unter einer Freileitung leben könnten.

Univ. Prof DDr. Karl Hecht von der Berliner Charité: "Die Unterlassungen im Gutachten sind Faktoren, die den schutzbedürftigen Anwohnern der Salzburgleitung das Menschenrecht auf Gesundheit nicht gewährleistet. Denn bei Objektivierung der Gesundheitsgefährdung ab 0,3 Mikrotesla wäre der Genehmigungsantrag abzuweisen."

Wolfgang Weber, Kronen Zeitung

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