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camera_altMieses Zimmer & Co.Besser kurzfristigHohe SelbstkostenBei Bahnreisen in EUIm Griff der Pandemie
Freizeit > Reisen & Urlaub
31.07.2017 13:57

Mieses Zimmer & Co.

Bei Reisebeschwerden Teil der Kosten retour

  • (Bild: thinkstockphotos.de)

Ein schmutziges Zimmer, eine fehlende Klimaanlage oder Innenhof- statt Meerblick können den Urlaub ziemlich vermiesen. Gefallen lassen muss man sich das aber nicht. Der Urlauber kann sich in solchen Fällen einen Teil der Kosten zurückholen.

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Wer einen Mangel bemerkt, sollte zuerst die Rezeption informieren. Werden die Mängel daraufhin nicht behoben, empfiehlt es sich, sich nach der Rückkehr mit einem eingeschriebenen Brief zu wehren und einen Teil des Geldes vom Hotel oder Reiseveranstalter zurückzufordern. Ein Musterschreiben gibt es z. B. HIER.

Eine Orientierungshilfe für die Höhe der Entschädigung bietet die "Frankfurter Tabelle’’. Bei Lärm in der Nacht sind etwa bis zu 40 Prozent Preisreduktion möglich, bei einer fehlenden Klimaanlage zehn bis 20 Prozent. Gibt es den Swimmingpool nur im Reisekatalog, sind ebenfalls zehn bis 20 Prozent Rückerstattung vom Reisepreis möglich. Bei mehreren Problemen addiert man die Prozentsätze.

Mängel genau dokumentieren
Um Reisemängel auch beweisen zu können, sollte man diese genau dokumentieren, etwa mit Fotos. Manche Anbieter versuchen, ihre Kunden mit Gutscheinen abzuspeisen, was unzulässig ist.  Es ist ratsam, rasch zu handeln, wenn die Beweise noch "frisch" sind, obwohl man rein rechtlich zwei Jahre Zeit hat.

Peter Stadlmüller, Kronen Zeitung

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