Einen grotesken Fall bringt die Einführung des Parkpickerls in Wien-Favoriten mit sich: Obwohl einer Pensionistin mit Haus am Wienerberg nachweislich auch die davor liegende Einfahrt gehört, muss dort ab September bezahlt werden. Laut MA 65 ist das rechtlich korrekt, die Eigentümerin spricht von "Abkassiererei".
Seit mehr als 90 Jahren ist das Haus und das Grundstück nahe der Franz-Hölbl-Sportanlage im Besitz der Familie von Marietta L. Der Gehsteig wurde 1974 an die Gemeinde abgetreten, die Einfahrt jedoch nicht. Die Pensionistin ist nach wie vor für die Erhaltung zuständig.
Ab September ist es ihr nun zwar erlaubt, weiter in ihrer Einfahrt zu stehen, allerdings nur mit Parkpickerl: "Da meine Schwiegereltern seinerzeit einen schmäleren Wagen fuhren, komme ich mit meinem Auto kaum durch das Eingangstor", schildert Marietta Luksch. So bleibt künftig nur das kostenpflichtige Abstellen in der eigenen Einfahrt.
Die MA 65 bestätigt den Sachverhalt: "Laut Straßenverkehrsordnung ist es eine öffentliche Straßenfläche, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen", so der stellvertretende Leiter David Vladar. Es sei kein Privatparkplatz und daher künftig kostenpflichtig.
Philipp Wagner, Kronen Zeitung
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