Einweisung beantragt

Todesfahrt in Salzburg: Keine Mordanklage

Österreich
21.07.2017 16:29

Im Fall jenes 42 Jahre alten Norwegers, der im Februar im Salzburger Leogang einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hatte, ist die Mordanklage gegen den Mann fallen gelassen worden. Vielmehr wurde seitens der Staatsanwaltschaft ein Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher erhoben, da sich der Unfalllenker laut Gutachten in einem akut psychotischen Zustand befunden hatte. Der Norweger fühlte sich vom Geheimdienst gesteuert und leidet an einer "Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis".

Gegen den Mann war wegen des Verdachts des Mordes und Mordversuchs ermittelt worden. Der Norweger hatte bei einem Überholvergang auf der Hochkönigstraße gleich mehrere Verkehrsvorschriften missachtet. Der 42-Jährige ignorierte das Überholverbot und fuhr über die doppelte Sperrlinie auf die Gegenbahn. Sein BMW X5 war mit einer Fahrgeschwindigkeit von 145 bis 154 km/h (höchsterlaubte Geschwindigkeit war 80 km/h, Anm.) reaktionslos und ohne Ausweichmanöver, also ungebremst, in einen entgegenkommenden Pkw gekracht.

Der 24-jährige Lenker des Audi A3, ein Pinzgauer, starb noch an der Unfallstelle. Die Mitfahrer des Norwegers - seine Ehefrau und seine beiden sieben und acht Jahre alten Kinder - und auch er selbst wurden schwer verletzt. Die Frau und ein Sohn waren in Lebensgefahr.

Zunächst von bedingtem Tötungsvorsatz ausgegangen
Die Staatsanwaltschaft war zunächst von einem bedingten Tötungsvorsatz seitens des Beschuldigten ausgegangen. Der Mann sei extrem gefährlich gefahren, er habe durch sein Fahrverhalten den Tod des Opfers "ernstlich für möglich gehalten", hieß es. Der Norweger wurde Anfang März in Untersuchungshaft genommen. Ende Juni, nach Übermittlung eines neuropsychiatrischen Vorabgutachtens der gerichtlich bestellten Sachverständigen Gabriele Wörgötter, wurde er in die Salzburger Christian-Doppler-Klinik überstellt, wo er medizinisch behandelt wird.

Nachdem nun das umfassende Gutachten von Wörgötter an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurde, in dem von einer Zurechnungsunfähigkeit des Norwegers ausgegangen wird, sah der zuständige Staatsanwalt von einer Mordanklage ab.

Norweger kein Angeklagter, sondern "Betroffener"
Der 42-Jährige ist nun aus Sicht der Justiz kein Angeklagter, sondern ein "Betroffener". Er leidet dem Gutachten zufolge an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis. Seit dem Jahr 2002 sei es dem Gutachten zufolge zu insgesamt drei akuten psychotischen Episoden gekommen, es habe auch weitgehend symptomfreie Intervalle gegeben, erklärte Fischer. In zwei Fällen - der zweite betrifft die tödliche Kollision im Pinzgau - habe sich der Norweger eigenen Angaben nach "vom Geheimdienst und von Simulatoren gesteuert gefühlt".

Laut Wörgötter ist der Mann im unbehandelten Zustand auch in Zukunft zu solchen Handlungen wie im Pinzgau fähig. Der psychotische Zustand, in dem sich der 42-Jährige zum Unfallzeitpunkt befand, sei einer schweren Geisteskrankheit zuzuordnen, bei dem der Betroffene den Realitätsbezug verliert. Der Antrag auf Einweisung in einer Anstalt wurde am Freitag dem Verteidiger des Norwegers, Kurt Jelinek, zugestellt. Über den Antrag entscheidet ein Salzburger Schwurgericht unter Vorsitz von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

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