Nächstes Zins-Urteil

Kredite: Untergrenze ohne Obergrenze illegal

Wirtschaft
19.07.2017 11:10

Kredite mit Zinsuntergrenze müssen auch eine Zinsobergrenze haben - zu diesem Urteil ist vor Kurzem der Oberste Gerichtshof gelangt. Er bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien in einem Streitfall, den der Verein für Konsumenteninformation gegen die Bank Austria vorgebracht hatte. Die Wiener UniCredit-Tochter hat ihren Kunden 2016 Kredite mit einer Zinsuntergrenze, aber ohne Zinsobergrenze verkauft.

"Eine Zinsuntergrenze im Kreditvertrag ist ohne eine Obergrenze gesetzeswidrig", so der VKI am Mittwoch nach Bekanntgabe des Richterspruchs. Eine solche vertragliche Vereinbarung widerspreche dem verbraucherrechtlichen Zweiseitigkeitsgebot. Es könne nicht sein, dass die Konsumenten von unter null fallenden Zinsen nicht profitieren, aber sehr wohl das Risiko von unbegrenzt steigenden Zinsen tragen müssten.

Urteil gegen Bank Austria rechtskräftig
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Bank Austria geklagt, weil die Kreditverträge von 2016 mit variablem Zinssatz zwar eine Zinsuntergrenze in Höhe des vereinbarten Aufschlags enthalten, aber keine Zinsobergrenze. Der Oberste Gerichtshof hat dem VKI nun Recht gegeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Kreditnehmer, die in der Vergangenheit zu viel Zinsen gezahlt haben, haben einen Rückzahlungsanspruch, so VKI-Rechtsexpertin Beate Gelbmann. Für betroffene Konsumenten gibt es beim VKI einen Musterbrief dafür.

Ökonomische Erwägungen kein Grund für fehlende Obergrenze
Die Bank Austria argumentierte, eine Untergrenze ohne Obergrenze wäre aus ökonomischen Erwägungen gerechtfertigt. Als Unterinstanz hatte aber schon das Oberlandesgericht Wien festgestellt, dass aus wirtschaftlichen Gründen nicht auf die erforderliche Zweiseitigkeit verzichtet werden könne. Nach Mitteilung des VKI hat der OGH nun bestätigt, dass ökonomische Aspekte bei der zwingenden Vorgabe der Zweiseitigkeit keine Rolle spielen. Auch drohende wirtschaftliche Schwierigkeiten rechtfertigen eine einseitige Zinsbegrenzung zugunsten der Bank nicht.

Wegen ähnlicher Zins-Urteile des OGH im Juni müssen bereits einige Banken ihren Kunden Geld zurückerstatten. In diesen Fällen geht es um die nicht rechtmäßige Anwendung des Zinsaufschlags als Untergrenze. Damit haben Kreditnehmer von den Negativzinsen nicht profitiert.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele