Ein Linzer Dozent und ehemaliger Primararzt, der wegen schweren Betrugs verurteilt worden war, muss nun doch nicht ins Gefängnis. Die zuständige Justizanstalt gestand dem 61-jährigen Spitzenchirurgen nämlich zu, dass der bis 2013 ärztliche Leiter des Linzer Unfallkrankenhauses nun mit einer Fußfessel operieren darf.
"Damit ist nicht nur meinem Mandanten, sondern auch den vielen Unfallopfern geholfen. Denn das ärztliche Können von Dr. Albert K. wird allgemein geschätzt und auch international anerkannt", so bringt Anwalt Leopold Hirsch das Thema auf den Punkt.
Wegen schweren Betrugs zu 24 Monaten Haft verurteilt
Somit kann der wegen falscher Abrechnung von Privatpatienten-Honoraren als schwerer Betrüger zu 24-monatiger Haftstrafe verurteilte Chirurg künftig im Schladminger Krankenhaus in der Steiermark arbeiten.
Hintergrund dieser gerichtlichen Erlaubnis für die Arbeitsgenehmigung mit Fußfessel ist ein Vergleich samt Bankgarantie. Eine Vereinbarung, die sicherstellt, dass der Mediziner gleichsam für die privatrechtlich geforderten Ansprüche in der Höhe von 450.000 Euro bürgt.
Max Stöger, Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.