Schießerei vor Klub

Urlaub statt Gericht: Trio ließ Prozess platzen

Österreich
11.07.2017 12:22

Sich lieber die Sonne auf den Bauch scheinen lassen, als auf der Anklagebank zu sitzen: Das dürfte wohl das Credo dreier Angeklagter sein, die sich am Dienstag eigentlich wegen einer Schießerei vor dem Hotel Hilton in Wien Anfang März zu verantworten gehabt hätten. Doch das Trio erschien einfach nicht vor Gericht. Der Prozess musste daher auf unbestimmte Zeit vertagt werden.

Doch nicht nur diese "grobe Missachtung des Gerichts", wie es Richterin Petra Poschalko nannte, zeugt von einer unglaublichen Chuzpe der Angeklagten. So waren die Männer Ende März nach rund zweiwöchiger U-Haft gegen Gelöbnis auf freien Fuß gesetzt worden. Sie erklärten sich damals ausdrücklich damit einverstanden, der Justiz eine Meldeadresse vorzulegen, dort wohnen zu bleiben und eine allfällige Aufenthaltsänderung bekannt zu geben.

Dessen ungeachtet fanden sie es nicht der Mühe wert, dem Gericht ihre Urlaubspläne bekannt zu geben und das Verlassen des Bundesgebiets anzuzeigen. Dass der Verhandlungstermin nicht halten würde, deutete sich für die zuständige Richterin erst am vergangenen Donnerstag an, als sie eine kurzfristige Vertagungsbitte eines Verteidigers erreichte, der zwei Angeklagte vertritt. Sie wies das Ersuchen ab, zumal die Ladung dem Anwalt bereits am 20. Juni zugestellt worden war.

Angeklagter "auf Ersuchen der Kanzlei" angemeldet - unauffindbar
Einer der Mandanten dieses Verteidigers hatte die Ladung überhaupt nicht übernommen, obwohl sie ihm an die - im Zuge der Enthaftung - genannte Adresse geschickt wurde. Das Schreiben wurde schlussendlich als unzustellbar dem Gericht retourniert. Weitere Nachforschungen förderten schließlich Unglaubliches zutage: Der Betreffende habe nicht einen einzigen Tag in der Wohnung zugebracht, wie der Hauseigentümer erklärte. Der Mann sei lediglich "auf Ersuchen der Kanzlei seines Verteidigers" angemeldet worden, heißt es in dem Polizeibericht. Wo sich dieser Mann und der zweite Mandant des betreffenden Verteidigers aktuell aufhalten, ist unklar.

Der Rechtsvertreter des dritten Angeklagten legte am Dienstag zumindest eine Buchungsbestätigung seines Mandanten vor, der sich demnach derzeit in einem All-Inclusive-Club in der Türkei erholt. Was die beiden anderen abwesenden Männer betrifft, forderte die Richterin deren Rechtsvertretung in deutlichen Worten auf, umgehend deren aktuellen Aufenthalt zu benennen und entsprechende Belege beizubringen. Sollte das nicht passieren, sei mit dem unverzüglichen Erlassen einer Festnahmeanordnung zu rechnen, machte die Richterin klar. Die Verhandlung wurde vorerst auf unbestimmte Zeit vertagt.

Rumäne vor Klub in Oberschenkel geschossen
Die drei Angeklagten - zwei Serben im Alter von 21 und 41 Jahren und ein 44-jähriger Montenegriner - waren vorübergehend festgenommen worden, nachdem am 5. März vor dem Klub "The Box" einem 31-jährigen Rumänen in den Oberschenkel geschossen wurde. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich jedoch heraus, dass die drei zwar bewaffnet waren, von ihren Schusswaffen aber keinen Gebrauch gemacht hatten. Sie hatten den Rumänen eher unsanft aus dem Klub geschafft, nachdem dieser mit einer Frau, die er dort kennengelernt hatte, in Streit geraten war.

Schütze weiter auf der Flucht
Das Trio hätte sich nur mehr wegen Nötigung vor Gericht zu verantworten gehabt - der ursprüngliche Verdacht, sie hätten mit dem Schuss auf den 31-Jährigen etwas zu tun gehabt und diesen verletzt, wurde von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen. Der Schütze selbst ist für die Justiz nach wie vor nicht greifbar. Ihm war vor dem Eintreffen der Polizei die Flucht vom Tatort gelungen. In weiterer Folge setzte er sich ins Ausland ab. Fahndungsmaßnahmen laufen, die Identität des Schützen dürfte geklärt sein.

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