Streit in Asylheim

Iraner stach Mitbewohner nieder: Sieben Jahre Haft

Österreich
30.05.2017 22:39

In Eisenstadt ist am Dienstagabend ein 24-jähriger Asylwerber aus dem Iran, der im Jänner in einer Unterkunft einen Mitbewohner niedergestochen haben soll, zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Ein Geschworenensenat sprach den Mann mit 5:3 Stimmen des versuchten Mordes schuldig. Die Frage, ob der Angeklagte aus Notwehr oder Putativnotwehr gehandelt habe, wurde mit 7:1 Stimmen verneint. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich hatte am Nachmittag in ihrem Gutachten erläutert, dass das 26-jährige Opfer von vier Messerstichen am Rücken getroffen worden war, von denen drei sehr nahe beieinanderlagen. Dies spreche dafür, dass die drei Stiche kurz nacheinander geführt worden seien. Die Klinge drang den Blutspuren zufolge 13 Zentimeter tief in den Körper ein.

Er bleibe beim Strafantrag, stellte Staatsanwalt Roland Koch fest. Das Opfer habe Stiche mit einem "riesigen Messer" - 30 Zentimeter lang, mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern - erhalten. "Der Angeklagte gibt zu, die Stiche geführt zu haben." Der 26-Jährige sei zum Zeitpunkt des Angriffs "völlig unbewaffnet" gewesen. Das Opfer habe den Angeklagten "ein wenig gezogen" und gesagt: "Gemma außi." Dies sei "kein rechtswidriger Angriff".

Urteil nicht rechtskräftig
Verteidiger Gert Untergrabner hatte am Nachmittag in seinem Schlussplädoyer den Tötungsvorsatz bestritten: Sein Mandant sei "kein Messerstecher". Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt und der Verteidiger des 24-Jährigen gaben keine Erklärung ab. Bei der Strafbemessung wurde als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten berücksichtigt sowie der Umstand, dass es beim Versuch geblieben sei.

Auch, dass das Opfer den Angeklagten wiederholt provoziert habe, stellte für das Gericht einen Milderungsgrund dar. "Erschwerend war kein Umstand", stellte die Vorsitzende des Geschworenensenates, Richterin Birgit Falb, fest. Aufgrund des Überwiegens der Milderungsgründe habe man auch das Mindeststrafmaß von zehn Jahren unterschreiten können.

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