War alles anders?

Prozess in Wien: Große Zweifel an Amokfahrt

Österreich
18.05.2017 15:52

Nicht viel ist vom inkriminierten versuchten Mord im Prozess gegen den angeblichen Amokfahrer von Wien-Favoriten übrig geblieben, der im Herbst des Vorjahrs für Schlagzeilen gesorgt hatte. Das hat sich am Donnerstag beim Verhandlungsauftakt im Landesgericht für Strafsachen gezeigt, wo dem 21-Jährigen vorgeworfen wurde, mit dem Pkw seines Vaters in Tötungsabsicht auf Passanten losgefahren zu sein. Die Verhandlung wurde vertagt, der Beschuldigte bleibt in U-Haft.

Laut Anklage soll der Installateur am 29. September 2016 gezielt und mit überhöhter Geschwindigkeit eine dreiköpfige Personengruppe angesteuert haben, die im Kreuzungsbereich Laxenburger Straße - Quellenstraße einen Schutzweg überquert hatte, um auf einer Verkehrsinsel die Straßenbahnhaltestelle der Linie 6 zu erreichen. Der 21-Jährige soll dabei auch eine rote Ampel missachtet haben. Ein 53-jähriger Mann habe sich im allerletzten Moment mit einer Art Hechtsprung zur Seite retten können, heißt es in der Anklage.

Zeugen relativieren Aussagen massiv
Der angeblich ins Visier genommene 53-Jährige relativierte als Zeuge jedoch seine ursprünglichen Angaben bei der Polizei, wo er erklärt hatte, "wenige Sekunden" hätten ihn gerettet und dem Fahrer sei es seiner Meinung nach "egal gewesen, wenn er jemanden tötet". Zunächst räumte der Zeuge unter Wahrheitspflicht ein, er selbst habe möglicherweise bei Rot die Kreuzung überquert: "Ich weiß nicht mehr, ob die Ampel rot oder grün war." Als das Auto seitlich von hinten näher kam, sei er praktisch schon auf der Verkehrsinsel gewesen: "50 Zentimeter haben gefehlt." Um sich in Sicherheit zu bringen, hätte es eines "schnellen Sprungs" bedurft - "das war alles".

Zeugin: "Ich hab mir eine Gaudi mit der Polizei gemacht"
Eine Bekannte des Mannes, die diesen damals begleitet hatte - die beiden hatten sich in einer Notschlafstelle der Caritas kennengelernt, weil sie zum Tatzeitpunkt obdachlos waren -, zog ihre den Angeklagten belastenden Angaben zur Gänze zurück. Sie habe sich vor ihrer polizeilichen Einvernahme vom 53-Jährigen "eintrichtern" lassen, dessen Version zu bestätigen, verriet die Frau dem Schwurgericht. Sie sei damals psychisch schwer angeschlagen gewesen, unter starken Psychopharmaka gestanden und habe ein Alkoholproblem gehabt, gab die Zeugin zu Protokoll: "Ich bin total betrunken zur Polizei gekommen. Ich hab mir eine Gaudi gemacht mit der Polizei."

Der beisitzende Richter Christoph Bauer fragte die Frau forsch, weshalb sie ihre polizeiliche Aussage bis zur Hauptverhandlung nicht korrigiert hat: "Immerhin sitzt der Angeklagte seit 29. September in U-Haft." "Ich habe nicht gedacht, dass ich so ernst genommen werde", lautete die Antwort.

Angeklagter: "Ich bin normal gefahren"
Der Angeklagte und sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz hatten zuvor betont, es sei niemand gefährdet worden. "Ich bin normal gefahren mit normaler Geschwindigkeit", so der 21-Jährige. Nachdem er die Moschee besucht hatte, um als gläubiger Muslim sein Gebet zu verrichten, habe er sich eine Pizza holen wollen und keinen Parkplatz gefunden: "Dann hat jemand die Polizei gerufen, weil ich jemanden gefährdet habe. Aber ich habe keinen gefährdet. Ich habe keinen gesehen." Er habe auch keine Ampel ignoriert: "Es hat grün geblinkt."

Verteidiger: "Mein Mandant ist kein Mörder"
"Mein Mandant ist kein Mörder. Er hat auch nicht versucht, einer zu sein", versicherte Blaschitz. Amokfahrer würden sich üblicherweise eines Lkw oder SUV bedienen und mit diesen Fahrzeugen "Fußgängerzonen, Strandpromenaden oder Weihnachtsmärkte ansteuern", spielte der Verteidiger auf die Anschläge in Graz, Nizza und Berlin an. Sein Mandant sei dagegen mit dem alten Peugeot 206 seines Vaters unterwegs gewesen: "Baujahr 2001. Eine Rostschüssel. Mit 70 PS." Der angebliche Tatort habe sich obendrein "in Sichtweite seiner Wohnung" befunden, erklärte der Anwalt: "Wäre er ein Amokfahrer, wäre er auf den Viktor-Adler-Markt oder in die Favoritenstraße gefahren."

"Allahu Akbar"-Rufe
Fest steht allerdings, dass der junge Mann mit türkischen Wurzeln während der Fahrt lautstark und für Passanten deutlich vernehmbar "Allahu Akbar" (Gott ist groß) geschrien hatte und ein markantes Gebetstuch trug. Noch bei seiner Festnahme soll er gebetsmühlenartig "Allahu Akbar" von sich gegeben und erklärt haben, er habe "das für Gott getan", gab ein Polizist im Zeugenstand bekannt.

Der Familie des Angeklagten war wiederum aufgefallen, dass der 21-Jährige wenige Wochen vor dem inkriminierten Geschehen ein verstärktes Interesse am Islam entwickelt hatte. Er betete plötzlich fünfmal am Tag, trug dabei die Kopfbedeckung, die an sich nur für Vorbeter vorgesehen ist, nannte Angehörige "Teufel" und verlangte, diese müssten sich mehr mit dem Glauben befassen. In seiner Firma fiel der Installateur auf, weil er Arbeitskollegen in Glaubensfragen beeinflussen wollte.

Beschuldigter bleibt in U-Haft
Die Verhandlung wurde schließlich zu weiteren Zeugenbefragungen auf den 6. Juli vertagt. Ein Enthaftungsantrag des Verteidigers wurde abgewiesen. "Am dringenden Tatverdacht hat sich nichts Wesentliches geändert", begründete Richterin Krainz die Entscheidung.

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