Zwist wegen Lärm

Schüsse auf Geschäftsmann in Salzburg: Urteil

Österreich
09.05.2017 18:38

Wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung hat sich am Diestag ein 66-jähriger Pensionist vor Gericht verantworten müssen. Dem Mann wurde vorgeworfen, im Septembers vergangenen Jahres in Kaprun vom Balkon seiner Wohnung aus gezielt auf einen syrischen Geschäftsinhaber geschossen zu haben. Jedoch sei das nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar gewesen, befand das Gericht. Einen Schuldspruch - zwei Monate auf Bewährung - gab es bezüglich der Sachbeschädigung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verletzt wurde damals niemand, allerdings gingen die Heckscheiben vom Auto eines Kunden und vom Lieferwagen des 29-jährigen syrischen Geschäftsmannes zu Bruch. "Ich habe draußen eine Zigarette geraucht. Da habe ich einen Schuss gehört. Er hat zuerst aufs Auto geschossen und dann auf mich", sagte der Syrer am Dienstag vor Gericht. "Er hat mich nicht getroffen, aber ein Projektil schlug direkt neben mir ein."

Zwist wegen Lärmbelästigung
Der Pensionist hatte schon die Tage zuvor zweimal die Polizei gerufen, weil sich der Geschäftsinhaber nicht an die Sperrstunde gehalten hatte. "Beim Auto eines Kunden ist der Motor gelaufen. Arabische Musik war volle Tube aufgedreht und das Fenster offen. Da habe ich einen Zorn bekommen", sagte der Angeklagte vor Gericht. Er beschimpfte den 29-Jährigen im Vorbeigehen, ging in seine Wohnung, holte sein Luftdruckgewehr und feuerte vom Balkon aus mehrere Schüsse auf die Straße ab. Er leugnete aber, auf den Geschäftsinhaber geschossen zu haben. "Es war kein Mensch auf der Straße", war sich der 66-Jährige sicher.

240 Euro Schadenersatz
Die Staatsanwaltschaft leitete zunächst Ermittlungen wegen Mordversuchs ein, am Dienstagnachmittag wurde der Angeklagte aber vom Vorwurf der absichtlich schweren Körperverletzung freigesprochen. Wegen der zerschossenen Autoscheiben muss der Pensionist aber 240 Euro Schadenersatz zahlen. Auch sein Luftdruckgewehr bleibt beschlagnahmt. Es habe keine Zweifel gegeben, dass geschossen wurde, sagte Richter Günther Nocker bei der Begründung des Urteils. Unklar sei aber, in welche Richtung. Die Zeugenaussagen hätten hier ein "unrundes Bild" ergeben. Zudem sei im in dem Bereich, wo der Syrer bei der Abgabe der Schüsse stand, kein Projektil gefunden worden.

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