Schock für Täter

Ehepaar erschlagen: Strafe auf neun Jahre erhöht

Österreich
03.04.2017 11:02

Die Strafe wegen Totschlags gegen einen 42-Jährigen, der im Februar 2016 in Oberösterreich ein Nachbarehepaar mit einer spitzen Eisenstange erstochen hat, ist von sieben auf neun Jahre erhöht worden. Das Oberlandesgericht Linz gab den erschwerenden Gründen in der Berufungsverhandlung am Montag mehr Gewicht.

Der Bluttat war ein jahrelanger Nachbarschaftstreit in Leonding im Bezirk Linz-Land vorausgegangen. Als der Mann im Februar auf der Straße das pensionierte Paar sah, trat er es erst nieder, griff auf einer nahe gelegenen Baustelle zu einer Eisenstange und stach mehrmals zu. Der 74-Jährige und seine 72-jährige Frau starben im Spital.

Totschlagurteil trotz Berufung aufrecht
In der Verhandlung im Landesgericht Linz im Juli 2016 lautete der Wahrspruch der Geschworenen auf Totschlag und nicht auf Mord. Der Angeklagte wurde bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft erhob dagegen Nichtigkeitsbeschwerde, doch der OGH in Wien bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung in Richtung Totschlag.

Erschwerende Gründe stärker gewichtet
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten obendrein gegen die Strafhöhe berufen. Darüber entschied nun das Oberlandesgericht. Es gab der Berufung des öffentlichen Anklägers statt, der Antrag der Verteidigung wurde hingegen abgewiesen. Die Richter blieben bei der Einschätzung des Erstgerichtes, dass das umfassende Geständnis - auch wenn es nicht zur Aufklärung beigetragen hatte, weil der Angeklagte bei der Tat beobachtet worden war - und die bisherige Unbescholtenheit mildernd seien.

Die weiteren Argumente der Verteidigung für eine Herabsetzung der Strafhöhe wiesen sie zurück, jene der Staatsanwaltschaft gewichteten sie hingegen noch mehr als im ersten Urteil: vor allem das Zusammentreffen von zwei Verbrechen, ebenso die grausame und qualvolle Art der Tat und die Verwendung einer Waffe - einer spitzen Eisenstange.

Täter nach Straferhöhung geschockt
Der 42-Jährige hatte zuvor in der Verhandlung eingestanden, dass er seine Tat nicht mehr ungeschehen machen könne. Aber er hatte um eine mildere Strafe gebeten, weil sie nicht nur ihn, sondern auch seine Familie treffe. Nach der Urteilsverkündung war er sichtlich geschockt.

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