Urteil in Norwegen:

“Breivik wird nicht unmenschlich behandelt”

Ausland
01.03.2017 12:39

Die Isolationshaft des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik verstößt nach Auffassung eines Berufungsgerichts in Norwegen nicht gegen die Menschenrechte. Am Mittwoch kam das Gericht in zweiter Instanz "zu dem Schluss, dass Anders Behring Breivik weder Folter noch unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt ist oder war".

Damit kassierten die Richter ein früheres Urteil gegen den norwegischen Staat ein. Breivik hatte unter anderem wegen seiner langen Isolationshaft und der Kontrolle seiner Post gegen den Staat geklagt und in einem ersten Prozess im vergangenen Jahr teilweise Recht bekommen. "Es gibt keine klaren Anzeichen, dass Breivik durch seine Isolation während seiner Haft Schäden erlitten hat", urteilten nun die Berufungsrichter.

Breivik hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utöya 77 Menschen getötet. Unter den Opfern waren viele Kinder und Jugendliche. Für das Verbrechen wurde er zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.

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