ÖVP-FPÖ-Deckelung

OÖ: Maximal 1500 € Mindestsicherung pro Familie

Österreich
24.01.2017 12:18

Nach Niederösterreich macht nun auch Oberösterreich Ernst mit der Deckelung der Mindestsicherung. ÖVP und FPÖ haben am Dienstag ihre Pläne vorgestellt. Demnach soll der Bezug künftig nur mehr maximal 1500 Euro pro Familie betragen. Die entsprechende Initiative wollen die Koalitionspartner am Donnerstag im Landtag vorstellen.

Mit 1. Juli des Vorjahres war in Oberösterreich bereits die Mindestsicherung für befristet Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte gekürzt worden. Sie erhalten nur mehr 520 statt 914 Euro. Verweigert man einen Deutschkurs oder eine Werteschulung, ist man nicht arbeitswillig oder verstößt gegen die zu unterzeichnende Integrationsvereinbarung, kann noch der Integrationsbonus von 155 Euro gestrichen werden und der Satz auf 365 Euro sinken. ÖVP und FPÖ versprechen sich einen Kostendämpfungseffekt von über 70 Millionen Euro bis 2019, SPÖ und Grüne erwarten bis dahin maximal 17 Millionen Euro.

ÖVP-Generalsekretär Amon begrüßt "Signal"
"Wir begrüßen den Vorschlag, die Mindestsicherung mit 1500 Euro zu deckeln. Ich halte diesen Vorschlag für sehr sinnvoll, weil es ein Signal ist, dass sich Arbeit lohnen muss", sagte ÖVP-Generalsekretär Werner Amon am Dienstag. Durch einen solchen Deckel sei sichergestellt, "dass durch die Kumulierung von Sozial- und Transferleistungen nicht höhere Einkommen erzielt werden als durch Erwerbsarbeit", so Amon zur Initiative in Oberösterreich.

Mindestsicherung nicht mehr einheitlich geregelt
Der Bezug der Mindestsicherung ist seit Jahresbeginn österreichweit nicht mehr einheitlich geregelt, da eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ausgelaufen ist. Seither sind die Länder alleine dafür zuständig. Neben Oberösterreich hat bereits Niederösterreich Verschärfungen beschlossen. Was trotzdem bleibt, ist die Krankenversicherung für Mindestsicherungsbezieher: Der Bund zahlt hier für zumindest zwei Jahre weiter mit.

Eigenes Vermögen muss zuerst verbraucht werden
Anders als Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Pension ist die Mindestsicherung keine Versicherungsleistung. Die Bezieher müssen zuvor also keine Beiträge bezahlt haben. Um ein bedingungsloses Grundeinkommen handelt es sich aber nicht, denn wer arbeitsfähig ist, muss Jobangebote auch annehmen. Eigenes Vermögen muss verbraucht werden, bevor Geld vom Staat kommt. Ausgenommen sind 4.188,80 Euro, Eigenheime und beruflich benötigte Autos.

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