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camera_altFreie Plätze in HeimAn BundesregierungZuletzt missglücktKultur im LockdownNix wie los
Bundesländer > Tirol
18.01.2017 04:19

Freie Plätze in Heim

Altstadtschläfer harren trotz Eiseskälte aus

  • Unter den Lauben in der Innsbrucker Altstadt wird auch im Winter genächtigt.
    Unter den Lauben in der Innsbrucker Altstadt wird auch im Winter genächtigt.
    (Bild: Philipp Neuner)

Das gab es in Innsbruck noch nie: Trotz klirrender Kälte verbringen Obdachlose die Nächte auf der Straße, obwohl in Heimen noch Plätze frei wären! Laut Sicherheitsdienst MÜG sind es rund 20 bis 30 Personen, die in Unterführungen, Hauseingängen oder unter Altstadtlauben nächtigen. Die Szene steht unter Beobachtung.

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Der Plan, in Innsbruck ein Nächtigungverbot einzuführen, ist aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Im Winter hat sich das Problem, dass in Hauseingängen, Unterführungen usw. genächtigt und die Notdurft auf der Straße verrichtet wird, wider Erwarten nicht von selbst gelöst: Denn auch trotz klirrender Kälte harren Obdachlose vermummt in Schlafsäcken die ganze Nacht aus - obwohl in Obdachlosenheimen noch Plätze frei wären.

Klienten in Konflikt mit der Hausordnung

Über die Gründe gibt es nur Vermutungen: "Manche kommen einfach mit den Hausordnungen oder mit den Zimmergenossen nicht zurecht und wurden des Heimes verwiesen", berichtet MÜG-Leiter Elmar Rizzoli, "wieder andere wollen am nächsten Morgen die ersten sein, die mit dem Betteln beginnen." Wobei manche damit gar nicht aufhören: Sie stellen einfach einen Becher neben sich auf und legen sich schlafen. "Am nächsten Morgen ist immer etwas Kleingeld drin", weiß Rizzoli. Einheimische seien unter den Altstadtschläfern fast nie anzutreffen.

Erhebungen der MÜG als Basis für Verordnung

Der städtische Sicherheitsdienst führt laufend Erhebungen über Zahl der Altstadtschläfer und ihrer Kollegen in den Unterführungen durch. "Zwischen 20 und 30 sind es immer, auch im bei Minusgraden". Sinn dieser Zählungen ist es, das geplante Nächtigungverbot auf eine rechtlich sichere Basis stellen zu können. Denn je länger der Beobachtungszeitraum, desto besser hält die Begründung, sollte es vor Gericht angefochten werden. Nächtigen im Stadtgebiet ist künftig mit Strafen bis zu 2100 Euro bedroht.

(Bild: stock.adobe.com, Krone KREATIV (Symbolbild))
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