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camera_altNeue BehördenfehlerFürs DaheimbleibenTausend Betroffene„Extrem schwach“Vorgehen verschärft
Nachrichten > Welt
16.01.2017 19:30

Neue Behördenfehler

Berlin-Attentäter Amri war seit Ende 2015 bekannt

  • Der Tunesier Anis Amri richtete im Dezember in Berlin ein Blutbad an.
    Der Tunesier Anis Amri richtete im Dezember in Berlin ein Blutbad an.
    (Bild: AFP/HO)

Der Berlin-Attentäter Anis Amri war seit November 2015 regelmäßig im Visier der deutschen Behörden. Das geht aus der am Montag veröffentlichten Chronologie der deutschen Bundesministerien für Inneres und Justiz hervor, wonach eine Vertrauensperson am 19. November 2015 erstmals von Anschlagsplänen eines noch nicht näher identifizierten "Anis" berichtet hatte. Die offenen Fragen und mögliche Behördenfehler rund um den Fall des Berliner Weihnachtsmarktattentäters werden nun vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags untersucht.

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Bereits am 25. November 2015 berichtete Anis Amri den Angaben zufolge der Vertrauensperson, er könne "problemlos eine Kalaschnikow in Napoli" besorgen. Am 11. Jänner 2016 konnten die Behörden "Anis" dann per Abgleich mit Fotos aus Italien "mit einiger Sicherheit" einer Person mit dem Namen Anis Amri zuordnen. In Deutschland war Amri zu dem Zeitpunkt nur unter Aliasnamen bekannt.

Aktenvermerk zu Amri im November 2016: "Keine Gefährung"
Für die Zeit danach sind immer wieder Beratungen zu Amri im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) der Bundesbehörden von Bund und Ländern vermerkt. Zur letzten aufgeführten Befassung des GTAZ mit Amri am 2. November 2016 hielt das Protokoll fest: "Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse kein konkreter Gefährdungssachverhalt erkennbar." Der 24-jährige Tunesier war am 19. Dezember mit einem Lkw in den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz gerast, bei dem Anschlag kamen zwölf Menschen ums Leben. Amri wurde am 23. Dezember in Sesto San Giovanni im Großraum Mailand bei einer Polizeikontrolle erschossen.

  • Berlin-Attentäter Anis Amri
    Berlin-Attentäter Anis Amri
    (Bild: YouTube.com)

  • (Bild: APA/dpa/Bernd von Jutrczenka)

"Mein Bruder, alles in Ordnung, so Gott will. Ich bin jetzt im Auto, bete für mich, mein Bruder, bete für mich." Das war die letzte Nachricht, die der IS-Terrorist an einen Glaubensbruder richtete. Seine spektakuläre Flucht hat eine Debatte über den Fortbestand des Schengenraums ausgelöst. Die Fluchtroute des Berlin-Attentäters führte auch über die EU-Hauptstadt Brüssel. Überwachungsfotos zeigen den 24-jährigen Tunesier, wie er seelenruhig durch den Brüsseler Bahnhof spaziert. Insgesamt reiste er nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in der deutschen Hauptstadt am 19. Dezember durch mindestens vier Länder.

  • (Bild: AFP/BELGIAN FEDERAL POLICE AND BELGA/STRINGER, EPA/STF)
  • (Bild: Bing.com)

Taskforce soll Versäumnisse prüfen
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) beschloss am Montag in Berlin, eine sogenannte Taskforce einzusetzen, wie der Vorsitzende des Gremiums, Clemens Binninger (CDU), nach einer Sitzung mitteilte. Das PKGr verspricht sich demnach von einer solchen Taskforce schnellere Ergebnisse als etwa durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Der deutsche Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte kürzlich bereits Fehler im Umgang der Behörden mit Amri eingeräumt.

Amri wurde als islamistischer Gefährder eingestuft, fiel mehrfach als Krimineller auf, wurde als Asylwerber abgelehnt und dennoch nicht in Abschiebehaft genommen. Ein marokkanischer Geheimdienst warnte im Herbst 2016 mehrfach vor ihm. Mitte Oktober wurde er zudem in der Inpol-Datenbank, einem länderübergreifenden Informationssystem der Polizeien, als "Foreign Fighter" erfasst.

Fehlende Abschiebehaft Amris "tragische Fehleinschätzung"
Der Fall Amri habe die föderale Sicherheitsarchitektur "sehr schnell und sehr deutlich" an ihre Grenzen gebracht, sagte Binninger. Der CDU-Politiker wies darauf hin, dass die tunesischen Behörden bereits im Oktober die Identität Amris bestätigt und die Ausstellung von Passersatzpapieren angekündigt hätten. Es sei eine "tragische Fehleinschätzung" gewesen, den Tunesier daraufhin nicht in Abschiebehaft zu nehmen.

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