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camera_altWegen MordversuchsAnschober mahnt:Keine EntspannungBei umstrittener DemoErdbeben als Ursache?
Nachrichten > Österreich
12.01.2017 21:25

Wegen Mordversuchs

Achtmal auf Ehefrau eingestochen: 15 Jahre Haft

  • (Bild: APA/HERBERT P.OCZERET)

Zu 15 Jahren Haft ist am Donnerstag ein 61-Jähriger verurteilt worden, der im vergangenen April im Wiener Bezirk Meidling seine um 33 Jahre jüngere Ehefrau mit acht Messerstichen lebensgefährlich verletzt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Zu dem folgenschweren Streit war es am 10. April in der Wohnung der Eheleute gekommen. Der 61-Jährige griff zu einem Küchenmesser und fügte der Frau mehrere Stiche in Bauch und Brust zu. Der Frau gelang es trotz ihrer lebensgefährlichen Verletzungen, gemeinsam mit dem vierjährigen Sohn über ein Fenster aus der Wohnung zu fliehen. Passanten kümmerten sich um die blutende Frau und alarmierten die Rettung. Eine Notoperation rettete ihr das Leben.

Opfer bekam 7390 Euro an finanzieller Wiedergutmachung
Das Opfer, das sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, bekam vom Schwurgericht 7390 Euro an finanzieller Wiedergutmachung zugesprochen. Verteidiger Rudolf Mayer meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung, der Staatsanwalt Strafberufung an.

Der Angeklagte hatte sich "nicht schuldig" bekannt und behauptet, seine Frau habe ihm nach dem Leben getrachtet. Als sie mit einem Messer auf ihn losging, habe er ihr die Waffe entwunden und sich "verloren". Er habe zwar zugestochen, sie aber nicht töten wollen. Schon immer habe er unter ihren Gewalttätigkeiten gelitten: "Sie hat mich so oft auf die Brust geschlagen. Ich schwöre, ich habe nicht ein Mal die Hand gegen sie gehoben." Sie habe ihn auch unentwegt beschimpft: "Sie hat mich 'Hund' und 'Alter' genannt. Ich weiß auf jeden Fall genau, dass meine Frau mich umbringen wollte. Ich konnte nicht schlafen. Sie wollte mich vergiften."

Der Fall war im vergangenen September schon einmal von einem Schwurgericht behandelt worden. Damals verwarfen die Geschworenen die Anklage und erkannten auf absichtliche schwere Körperverletzung, worauf die drei Berufsrichter den Wahrspruch wegen Irrtums aussetzten.

Opfer lernte Angeklagten 2012 in der Türkei kennen
Das Opfer hatte den Angeklagten 2012 in ihrer Heimat Türkei kennengelernt. Dieser - selbst gebürtiger Türke - war in den 1980er-Jahren mitsamt seiner Familie nach Österreich aufgebrochen, um sich ein besseres Leben aufzubauen. Er verdingte sich jahrzehntelang als Hilfsarbeiter auf Baustellen und zeugte mit seiner ersten Frau sieben Kinder. Als die Frau 2012 überraschend starb, bestattete er ihre sterblichen Überreste in der Türkei. Verwandte rieten ihm nach der Trauerfeier, sich nach einer neuen Gefährtin umzuschauen, zumal der Mann Angst vor dem Alleinsein hatte. 15 Tage später hatte man eine junge Frau gefunden, die vom Vater ihres kleinen Kindes verlassen worden war. Sie willigte daher aus Vernunftgründen ein, den wesentlich älteren Mann zu heiraten und nach Österreich zu begleiten.

Angeklagter: "Staat soll aufdecken, dass sie ein Verhältnis hatte"
Dort soll es nach einiger Zeit zu regelmäßigen Streitereien gekommen sein. Die Ehefrau litt ihren Angaben zufolge vor allem an den "unbegründeten Unterstellungen" des 61-Jährigen, zwischen ihr und einem anderen Hausbewohner würde etwas laufen. Der Ehemann soll der jungen Mutter - getragen von Eifersucht - untersagt haben, einen Deutschkurs zu besuchen und eine Arbeit anzunehmen. "Der Staat soll das aufdecken, dass sie ein Verhältnis hatte", verlangte der Angeklagte. Ein Bosnier, 40 bis 45 Jahre alt, habe direkt über ihnen gewohnt und mit seiner Frau verkehrt. "Er hat von oben Klopfzeichen gegeben. Das hat bedeutet, dass sie kommen soll. Es hat auch ständig jemand angeläutet bei der Gegensprechanlage. Er hat ihr Zeichen gegeben", behauptete der 61-Jährige. Bei der Zeugeneinvernahme der Frau wurde die Öffentlichkeit aus Gründen des Opferschutzes ausgeschlossen.

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