Betrunken auf A10

Alkolenker drohen 10 Jahre Haft

Kärnten
11.01.2017 16:43

Diese Entscheidung könnte der Beginn eines neuen Umgangs mit Alkolenkern sein: Das Oberlandesgericht Graz hat eine Anklage der Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigt, die einen 41-Jährigen wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung hinter Gittern sehen will. Der Mann war mit 1,9 Promille auf der A 10 angehalten worden.

Die "Kärntner Krone" berichtete bereits über den Fall: Ein Oberkärntner hatte sich im Sommer nach einer "unvorhergesehenen Weinverkostung mit einem Geschäftspartner" mit 1,9 Promille ans Steuer seines SUV gesetzt und war von Villach nach Hause gefahren. Etwa 43 Kilometer lang war die Alkofahrt auf der Tauernautobahn, durch Tunnel und Baustellen, bis er von der Polizei gestoppt wurde.

Geht es nach der Staatsanwaltschaft, muss der Mann für seine unverantwortliche Aktion teuer bezahlen. Die Anklage wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung bringt den 41-Jährigen vors Schöffengericht; ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft. Verteidiger Hans Toriser hält "die Gleichstellung bisher unbescholtener Verkehrsteilnehmer mit Schwerverbrechern für überzogen". Das Oberlandesgericht hat aber bereits klare Worte gefunden: "Wer in alkoholisiertem Zustand in einem Autobahntunnel mit Gegenverkehr in Schlangenlinien fährt, hat mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit dem erforderlichen bedingten Vorsatz gehandelt, dass er eine Gefahrenlage schafft."

Überdies seien durch die Fahrt mehr als zehn Menschen gefährdet gewesen - Limit für das Delikt der Gemeingefährdung. Der Prozess startet demnächst.

Kerstin Wassermann, Kärntner Krone

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