Klage wegen Buben
Keine Schwimm-Befreiung für muslimische Mädchen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag ein richtungsweisendes Urteil gefällt: Das Gericht in Straßburg lehnte eine Beschwerde muslimischer Eltern aus der Schweiz ab, die gegen die Teilnahme ihrer Töchter am gemischten Schwimmunterricht protestierten. Die Mädchen dürfen allerdings einen Burkini anziehen.
Geklagt hatten ein Vater und eine Mutter aus Basel. Ihnen waren Bußgelder auferlegt worden, weil sie sich geweigert hatten, ihre Töchter (sieben und acht Jahre alt) zum gemeinsamen Schwimmunterricht mit Buben zu schicken. Die Schweizer Behörden entschieden allerdings, dass Schulpflicht und die Integration der Kinder Vorrang gegenüber dem religiös begründeten Wunsch der Eltern nach einer Befreiung haben, und belegten die Eltern mit einer Geldstrafe.
Diese gingen gegen das Urteil vor dem EGMR in Berufung. Die Straßburger Richter sahen allerdings in dem Bußgeldbescheid keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Sie argumentierten, die Schule spiele eine besondere Rolle bei der sozialen Integration, insbesondere von Kindern ausländischer Herkunft.
Mädchen dürfen Burkinis tragen
Außerdem sei es möglich, dass die Mädchen durch das Tragen eines Burkinis statt herkömmlicher Badekleidung den islamischen Bekleidungsvorschriften nachkommen, heißt es in dem Urteil. Die Kläger kommen ursprünglich aus der Türkei, sie haben mittlerweile aber auch die Schweizer Staatsbürgerschaft.
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