Vogelgrippe

Behörde kontrolliert Stallpflicht

Kärnten
09.01.2017 14:28

Hausarrest für Kärntens Geflügel: Weil Österreich als Risiko-Gebiet für die Vogelgrippe gilt, herrscht seit Montag, wie berichtet, Stallpflicht für Hühner, Gänse und Co. Was die Halter dabei zu beachten haben, erklärt Landesveterinär Dr. Holger Remer.

Eines gleich vorweg: Es besteht kein Grund zur Sorge! In Kärnten gibt es noch keinen Fall von Vogelgrippe. Und die Krankheit kann auch nicht auf den Menschen übertragen werden.

Um aber das heimische Geflügel vor einer möglichen Ansteckung zu schützen, wurde in ganz Österreich eine Stallpflicht verordnet. "Es muss gewährleistet sein, dass es zu keinem Kontakt mit Wildgeflügel kommt. Die Tiere müssen sich also in einem Stall oder in einem überdachtem Auslauf mit Voliere-Elementen aufhalten", erklärt Landesveterinär Remer.

Zudem sei es verboten, den Tieren Oberflächenwasser zu reichen, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Remer: "Die Geflügelhalter sind dazu angehalten, ihre Tiere genau zu beobachten. Tritt eine Krankheit ein, sollte sofort der Amtstierarzt oder die zuständige Behörde informiert werden."

Die Amtstierärzte seien aufgerufen, die Stallpflicht zu kontrollieren. Hält sich ein Geflügelhalter nicht daran, erhalte er noch die Möglichkeit nachzubessern, also eine Unterkunft zu schaffen. Im schlimmsten Fall müsse das Federvieh getötet werden - auch gesundes.

Kärntner Krone

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