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camera_altMord an Gmundnerin„Werden gleich krank“Bewertung ausgesetztStarker ZuwachsKameraden auf 4 Pfoten
Nachrichten > Österreich
05.01.2017 17:12

Mord an Gmundnerin

13 Zeugen sollen Verurteilten jetzt entlasten

  • Der Gmundner Helmut St. wurde für den Mord an Ingrid Sch. zu 20 Jahren Haft verurteilt.
    Der Gmundner Helmut St. wurde für den Mord an Ingrid Sch. zu 20 Jahren Haft verurteilt.
    (Bild: Philipp Wiatschka, "Krone")

"Neue Beweise" wollen die Verteidiger jenes 41-jährigen Gmunders, der wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes durch Unterlassung an der Tanzlehrerin Ingrid Sch. zu 20 Jahren Haft verurteilt worden ist, jetzt gefunden haben. Nun setzen sie alles daran, um das Verfahren neu aufzurollen. Am Donnerstag präsentierten sie in Linz 13 Einvernahmeprotokolle, die den verurteilten Helmut St. in "entscheidenden Details" entlasten würden.

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Nach Weihnachten hat sich auch ein Personenkomitee gegründet, "damit die Wahrheit ans Licht kommt", erklärten die Initiatoren. Bei ihnen handelt es sich um den früheren Jugendwart des örtlichen Tennisclubs, in dem der Verurteilte seit seiner Kindheit aktiv war, sowie dessen ehemalige Religionslehrerin. Mittlerweile engagieren sich rund 20 Personen für den Gmundner, unter ihnen laut den Angaben des Komitees auch die bekannte Autorin Eva Rossmann.

Aussagen nicht an Gericht weitergeleitet
Bei den 13 Zeugenaussagen handelt es sich unter anderem um jene der Schwiegereltern eines befreundeten Notars sowie eines Mediziners des Landeskrankenhauses Gmunden, in das die Tanzlehrerin zuerst eingeliefert worden war. Deren Aussagen seien von der Polizei nicht dem Gericht weitergeleitet worden und daher nicht Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen, lautet ein Kritikpunkt des Salzburger Anwalts Franz Gerald Hitzenbichler.

Er hat bereits im Oktober beim zuständigen Landesgericht Wels die Wiederaufnahme beantragt. Dessen Sprecherin Gerlinde Hellebrand kündigte an, dass die Übermittlung der Akten in die Wege geleitet worden sei, eine Entscheidung in der Causa stellte sie für Ende Jänner in Aussicht.

Tanzlehrerin schwer verletzt in Garten gefunden
In der Nacht auf den 7. Juli 2013 hatten das spätere Opfer und der Angeklagte in ihrem Tennisclub mit Sportkollegen gefeiert. Zwei Tage später wurde Ingrid Sch. schwer verletzt und halb nackt in ihrem Garten gefunden. Sie starb, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Wels ging davon aus, dass Helmut St. der Tanzlehrerin gefolgt ist und sich eine Abfuhr geholt hat. Dann habe er sie niedergeschlagen, vergewaltigt und ihr "in Tötungsabsicht" noch einen Schlag gegen den Kopf versetzt.

OGH erhöhte Urteil auf 20 Jahre
Im Sommer 2014 wurde der Oberösterreicher nicht rechtskräftig schuldig gesprochen. Ein Jahr darauf befasste sich der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien mit dem Fall. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und ebenso wie die Staatsanwaltschaft Berufung gegen die Strafhöhe eingelegt. Der OGH setzte auf die 18 Jahre der ersten Instanz noch zwei darauf. Der rechtskräftig Verurteilte beteuerte von Anfang an seine Unschuld und wird nicht müde, diese beweisen zu wollen.

"Gericht wurde in die Irre geführt"
Inzwischen haben Hitzenbichler und sein Linzer Kollege Rene Haumer, der in der Hauptverhandlung den Gmundner verteidigt hatte, die fehlenden 100 Seiten an Protokollen erhalten. Nach der Durchsicht hätten sie "nicht den Eindruck einer objektiven Polizeiermittlung", so ihr Vorwurf. Das Gericht und die Geschworenen seien "in die Irre geführt worden", da ihnen nicht die vollständigen Ermittlungsergebnisse zur Verfügung gestanden seien.

Pokal als Tatwaffe?
Neben den entlastenden Zeugenaussagen fehlte auch die Auswertung des Handys und des Computers der Toten. Weiters sei in dem Verfahren ein in der Nähe der Frau gefundener Pokal nicht als Tatwaffe in Betracht gezogen worden. Genau ein solches Szenario wollen zwei von der Verteidigung beauftragte Gutachter nachgewiesen haben: So soll zwischen den Kopfwunden und der Struktur des Pokals "vollkommene Übereinstimmung" bestehen, heißt es. Jedoch wurden an der Trophäe keine DNA-Spuren des Verurteilten gefunden, sehr wohl aber Blut des Opfers sowie DNA-Fremdspuren, sagte Hitzenbichler.

Aufgrund dieser "neuen Beweislage" beantragte er die Wiederaufnahme des Prozesses. Sollte ihr nicht stattgegeben werden, kündigte der Anwalt bereits eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Linz an. Auch ein weiterer Wiederaufnahmeantrag sei nicht auszuschließen, denn erst diese Woche habe sich bei ihm eine neue Zeugin gemeldet, die den Inhaftierten entlasten würde.

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