Weihnachtsamnestie

Auch ohne Bundespräsident 12 Häftlinge begnadigt

Österreich
18.12.2016 08:38

Anlässlich des bevorstehenden Weihnachtsfestes hat das Kollegium des Nationalratspräsidiums zwölf Strafgefangene begnadigt. Die alljährliche Weihnachtsamnestie obliegt normalerweise dem Bundespräsidenten. Heuer übernahm diese Aufgabe Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) gemeinsam mit ihren beiden Amtskollegen Karlheinz Kopf (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ), weil der neu gewählte Bundespräsident, Alexander Van der Bellen, noch nicht im Amt ist.

Der Beschluss im Kollegium wurde einstimmig gefasst. "Die Weihnachtsamnestie hat in Österreich eine sehr lange Tradition, die auch in diesem besonderen Jahr nicht unterbrochen werden soll", so Bures. Man sei exakt den Vorschlägen von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) gefolgt. Elf Männer und eine Frau werden am Montag vorzeitig aus der Haft entlassen. Im Vorjahr hatten noch 20 Gefangene von einer Begnadigung profitiert.

Amnestie nur bei leichteren Delikten möglich
Für eine Begnadigung infrage kommen nur Personen, die wegen leichterer Delikte wie etwa Diebstahl, Betrug, fahrlässige Körperverletzung oder Verletzung der Unterhaltspflichten verurteilt wurden. Straftäter, die wegen Sexualdelikten, schweren Gewalttaten oder Suchtmitteldelikten verurteilt wurden, sind von der Weihnachtsamnestie ausgeschlossen. Begnadigt werden können zudem nur Personen, deren Strafe fünf Jahre nicht übersteigt. Außerdem muss mindestens ein Drittel der Haft bereits abgesessen sein und der Strafrest darf 18 Monate nicht übersteigen.

Tradition reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück
Die Tradition der Weihnachtsamnestie reicht in Österreich bis ins 19. Jahrhundert zurück. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie gänzlich ausgesetzt. Seit 1946 finden jedes Jahr ohne Unterbrechung vor Weihnachten Sammelbegnadigungen statt.

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