Adventkranz-Brand

Die Opfer sehen selten Geld

Kärnten
09.12.2016 16:12

Großen Schaden hat, wie berichtet, der Brand eines Adventkranzes in einem Einfamilienhaus in Klagenfurt angerichtet. Während die Besitzer nicht daheim waren, ist die Küche ist komplett ausgebrannt. Ob die Versicherung für den Schaden aufkommen wird, ist noch offen. In solchen Fällen sehen die Opfer selten Geld.

Die Besitzer hätten nämlich nach Versicherungs-Richtlinien grob fahrlässig gehandelt, meint der Sprecher der Kärntner Versicherungen, Gerhard Schöffmann: "Dazu gehört auf jeden Fall, eine offene Flamme unbeaufsichtigt zu lassen. Der Brand wurde ja erst nach fünf Stunden entdeckt." Fahrlässig sei es auch, nachts - vielleichtSERINA BABKA sogar alkoholisiert - eine Zigarette anzuzünden oder Essen zu wärmen und dann einzuschlafen. "Das ist übrigens sehr häufig der Fall!"

Die Versicherungsnehmer können zwar bei Ablehnung der Leistung vor Gericht ziehen; meist bringt es jedoch nichts, da die Lage deutlich ist. Viele sehen aber ihren Fehler auch ein.

Herwig Höfferer, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer: "Mittlerweile versichern Gesellschaften auch gegen grobe Fahrlässigkeit. Das ist aber mit einer höheren Prämie verbunden." Der Schaden sei auch nur bis zu einer Höhe von 30.000 Euro abgedeckt.

"Unbeaufsichtigt" bedeutet übrigens auch, wenn man sich in einem anderen Raum aufhält. Schöffmann: "Geht man allerdings nur kurz mit dem Müll raus, bricht sich das Bein und kommt sofort ins Spital, fällt das wiederum nicht unter die Nachlässigkeitsklausel."

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