Gründung etc.

Anwalts-Beratung als Erfolgsfaktor für Unternehmer

Wirtschaft
02.12.2016 16:12

Ob junges Start-up, Familienbetrieb oder Großunternehmen: Rechtzeitige Beratung schützt Unternehmer vor schwerwiegenden Fehlern, die schon so manchen in den Ruin geführt haben.

Das Wirtschaftsleben steckt voller Tücken. Schon bei der Gründung gilt es, die Weichen auf Erfolg zu stellen. In der "Krone" verrät Rechtsanwälte-Präsident Dr. Rupert Wolff, worauf Unternehmer besonders achten sollten und wie man schon im Vorfeld Fehler vermeidet.

Fehler vermeiden bei der Gründung
"Schon bei der Gründung stehen Unternehmer vor großen Herausforderungen", erklärt Wolff. "Das fängt mit der Wahl der richtigen Rechtsform an und endet bei der Vorsorge für Konfliktfälle oder für ein Ausstiegsszenario", so der Experte. Eine vermeintlich "billige" Gesellschaftsform kann später teuer kommen. "Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter in der Regel voll und unbeschränkt, also auch mit ihrem Privatvermögen. Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung hingegen beschränkt", macht Wolff deutlich.

Beratung und Vertrag vom Rechtsanwalt
Rechtsanwälte beraten bereits vor der Gründung umfassend - sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich - und errichten sämtliche Verträge. Vom Gesellschaftsvertrag bis zu Dienstverträgen. "Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir, welche Regelungen im Ernstfall auch vor Gericht halten und worauf daher bei Verträgen besonders zu achten ist", erklärt Wolff.

Vorsicht bei Rettungsversuchen
In der Krise heißt es besonders aufzupassen. Viele Unternehmer greifen auf ihr Privatvermögen zurück, um die ins Trudeln geratene GmbH zu retten. "Im Insolvenzfall ist damit aber auch das Privatvermögen verloren", warnt Wolff. Anwaltlicher Rat ist aber nicht nur in der Krise gefragt, sondern auch wenn es um die Übergabe oder den Verkauf des Unternehmens geht. So können unnötige Kosten und Streitigkeiten von vornherein vermieden werden.

Neues Erbrecht gut für Unternehmer
Eine gute Nachricht für Unternehmer gibt es angesichts des neuen Erbrechts. "Ab 2017 wird es möglich sein, Pflichtteilsansprüche in Raten zu bezahlen, wodurch die Zerschlagung von Familienbetrieben vermieden werden kann", verrät Wolff. Dafür sollte man aber schon im Testament vorsorgen - auch dabei helfen Rechtsanwälte.

Infos, Tipps und Rechtsanwaltssuche: www.rechtsanwaelte.at.

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