Aufregung um Inserat
“Vermiete Wohnung nur an Schweizer, keine Muslime”
Ein Schweizer Vermieter sorgt mit einem Wohnungsinserat für Wirbel. In seiner Annonce schrieb er, dass er seine Zweizimmerwohnung nur an Schweizer, Deutsche oder EU-Bürger vermiete und Muslime ausdrücklich unerwünscht seien. "Muslime singen mehrmals täglich in der Wohnung, genau wie in der Moschee", rechtfertigte sich der Schweizer. Die Sache könnte für ihn nun allerdings strafrechtlich ein Nachspiel wegen Diskriminierung haben.
"Ich stehe zu meiner Anzeige und bin mir keiner Schuld bewusst. Ich habe schon meine Erfahrungen mit Muslimen gemacht, darum darf ich das auch so schreiben", sagte der Schweizer gegenüber der "Aargauer Zeitung."
"Rasse, Ethnie oder Religion dürfen nicht herabgesetzt werden"
Folgen könnte das Inserat für ihn dennoch haben, denn er könnte mit der sogenannten Rassismus-Strafnorm in Konflikt geraten. "Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sich die Staatsanwaltschaft der Sache annimmt. Die Annonce ist nicht unproblematisch", beurteilte Marcel Niggli, Strafrechtsprofessor an der Universität Freiburg, in der "Aargauer Zeitung" den Fall. Und fügte hinzu: "Man muss zwischen dem privaten und dem öffentlichen Raum unterscheiden. Wer eine Wohnung öffentlich ausschreibt, darf in der Annonce keine Rasse, Ethnie oder Religion herabsetzen."
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