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camera_altFrau unter DrogenStrache unter 10.000Neue Version grassiertIm SalzkammergutMit Toto-Wetten
Nachrichten > Österreich
19.10.2016 19:07

Frau unter Drogen

Mann ertränkte Freundin in Wanne: 18 Jahre Haft

  • (Bild: thinkstockphotos.de (Symbolbild))

Wegen Mordes an seiner 30 Jahre alten Freundin ist ein 33-jähriger Kärntner am Mittwochabend zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann wurde von den Geschworenen einstimmig schuldig befunden, im September des Vorjahres die Frau in der Badewanne ertränkt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Die beinahe völlig nackte Leiche der Frau war Anfang September 2015 unter einer Decke auf der Couch ihrer Wohnung gefunden worden. Zuerst ging man von Drogenmissbrauch als Todesursache aus. Ein Bekannter und später auch der Angeklagte gaben an, sie am Vortag bewusstlos aufgefunden und in der Badewanne abgeduscht zu haben, um ihren Kreislauf in Schwung zu bringen. Die Rettung riefen sie aber nicht.

Wie der Gerichtsmediziner am Mittwoch erklärte, habe die Frau zwar massiv unter Drogen gestanden, war aber zweifelsfrei gewaltvoll ertränkt worden. Dass sie durch das Abduschen ertrank, sei unmöglich. "Ich kann nicht ausschließen, dass die Frau an einer Suchtmittelvergiftung verstorben wäre, aber jedenfalls war sie am Leben, als sie ertrunken ist", so der Gerichtsmediziner. Er habe auch zahlreiche Verletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkung festgestellt.

"Opfer gewaltsam unter Wasser gedrückt"
Staatsanwältin Daniela Zupanc sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Frau wieder in die Wanne brachte, nachdem der zweite Mann die Wohnung verlassen hatte. Er ertränkte sie und ließ sie auf der Couch zurück. Sie habe an der Schuld des Angeklagten keine Zweifel, sagte sie in ihrem Plädoyer. "Für mich ist das komplett klar und nichts offen. Der Gerichtsmediziner erklärte klar und deutlich, dass das Opfer gewaltsam mit den Atemöffnungen unter Wasser gedrückt worden ist." Das bestätige auch eine massive Druckverletzung am Kiefer.

Außer dem Angeklagten sei im vom Gerichtsmediziner eingegrenzten Todeszeitraum kein Involvierter in der Nähe der Wohnung gewesen. "Den unbekannten Dritten gibt es nicht." Schon vorher sei die Beziehung von Gewalt geprägt gewesen, wie auch Zeugen aussagten.

Motive habe der Angeklagte gleich mehrere gehabt. "Sie wollte von ihm loskommen, das hat sie ihm sicher auch gesagt", so Zupanc. Außerdem stand für die 30-Jährige am nächsten Tag eine Befragung bei der Polizei im Kalender. Die Klagenfurterin soll rund einen Monat vor ihrem Tod von zwei Drogendealern vergewaltigt worden sein und hätte dazu aussagen sollen. Gegenüber dem Polizisten hatte sie schon angedeutet, dass der Angeklagte in irgendeiner Form für die Vergewaltigung mitverantwortlich sei. Tot konnte sie jedoch nicht mehr aussagen. Und auch nach dem Auffinden der Leiche habe sich der Angeklagte wiederholt seltsam verhalten und seine Angaben mehrmals grundlegend geändert, so die Staatsanwältin.

Verteidiger: Beziehung war "Hass-Liebe"
Verteidiger Philipp Tschernitz sah den Fall demgegenüber als gar nicht klar an. Unstrittig sei, dass die 30-Jährige ertrunken ist, weil ihre Atemöffnungen unter Wasser waren, erklärte er. "Man kann die Ergebnisse aber in verschiedene Richtungen interpretieren." Der Angeklagte sei keinesfalls der einzige, der als Täter infrage käme. Die Beziehung sei eine "Hass-Liebe" gewesen, Beschimpfungen habe es von beiden Seiten gegeben.

Er glaube seinem Mandanten, dass er sich an nichts erinnern könne, sagte Tschernitz. "Was an diesem Abend wirklich passiert ist, werden wir wohl nie herausfinden." Der Verteidiger bat die Geschworenen um einen Freispruch vom Mordvorwurf. "Im Zweifel für den Angeklagten." Zur unterlassenen Hilfeleistung habe sich der Angeklagte ohnehin schuldig bekannt. Die beiden Männer, welche die Frau abduschten, waren betrunken. Da könne es schon passiert sein, dass sie unbemerkt mit dem Kopf unter Wasser geriet, meinte der Verteidiger.

Bruder des Opfers: "Gerechtigkeit siegt immer"
Der Richter erklärte nach der Verkündigung des einstimmigen Beschlusses der Geschworenen, dass zwei einschlägige Vorstrafen und die Wehrlosigkeit des Opfers sich erschwerend bei der Strafzumessung ausgewirkt hatten. Weder Anklägerin noch Verteidiger gaben eine Erklärung ab. "Die Gerechtigkeit siegt immer", sagte der Bruder des Opfers nach der Urteilsverkündung zum Angeklagten. Nun habe er viel Zeit, um darüber nachzudenken.

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