EuGH-Urteil:

Speicherung von IP-Adressen kann rechtmäßig sein

Web
19.10.2016 14:04

Die Speicherung von Nutzerdaten auf Internetportalen kann rechtens sein. Das urteilte der Europäische Gerichtshof am Mittwoch. Das EU-Recht erlaubt demnach die Verarbeitung personenbezogener Daten wie der IP-Adresse, wenn dies im "berechtigten Interesse" jener liegt, die die Daten verarbeiten, erklärten die Luxemburger Richter. Das sei aber abzuwägen gegen das Interesse oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Internetnutzer.

Der schleswig-holsteinische Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer ist damit vorerst mit seinem Versuch gescheitert, die Speicherung sogenannter Surfprotokolle zu kippen. Der Datenschutz-Aktivist wehrt sich gegen die Speicherung von dynamischen IP-Adressen beim Besuch von Bundes-Websites, etwa der Homepage des deutschen Justizministeriums.

Dynamische IP-Adressen werden anders als eine feste IP-Adresse eines Rechners bei jeder Internetnutzung neu zugeteilt. Der Bund könnte aber bei einem Verdacht auf Straftaten ermitteln lassen, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt die dynamisch vergebene IP-Adresse genutzt hat. Die Speicherung soll helfen, Cyber-Attacken abzuwehren und strafrechtlich zu verfolgen.

Aktivist Breyer zeigte sich nach dem Urteil ernüchtert. "Damit werden Internetanbieter uns im Netz weiterhin auf Schritt und Tritt verfolgen und Informationen über unsere privaten Interessen und Vorlieben sammeln sowie weitergeben können."

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