Brandgefährlich

Samsung Note 7 nun auch auf AUA-Flügen verboten

Elektronik
17.10.2016 08:52

Nach dem Bann der US-Transportbehörde von Samsungs Pannen-Smartphone Galaxy Note 7 haben auch die Austrian Airlines reagiert und die Mitnahme des Geräts auf allen Flügen in und aus den Vereinigten Staaten verboten. Dies betrifft sowohl Hand- als auch aufgegebenes Gepäck, wie AUA-Sprecher Peter Thier erläuterte. Bereits seit einigen Tagen war die Nutzung des Samsungs Note 7 an Bord von AUA-Maschinen untersagt. Allerdings war die Mitnahme erlaubt. Dies gelte bis auf weiteres - mit Ausnahme von US-Destinationen.

Samsungs Pannen-Smartphone war am Freitag von den US-Behörden komplett aus Flugzeugen in den USA verbannt worden. Es werde generell untersagt, Geräte dieses Typs sowohl bei Inlandsflügen als auch bei Reisen in die und aus den USA in die Maschinen mitzunehmen, teilte das Verkehrsministerium in Washington mit. Das Telefon werde als "verbotenes gefährliches Material" betrachtet.

Mehrere Fluggesellschaften in Europa, aber auch in Australien, Neuseeland und Japan reagierten prompt auf das US-Vorgehen. Die AUA, Air Berlin, die italienische Fluglinie Alitalia oder die australische Qantas verboten die Mitnahme des gefährlichen Smartphones auch auf ihren Flügen.

Keine Verschärfung der Gepäckkontrollen für Note 7
Die Gepäckkontrollen an Flughäfen werden aber nicht verschärft. "Das wird nicht von der Bundespolizei kontrolliert", sagte ein Sprecher der deutschen Bundespolizei, die für die Kontrollen an den deutschen Airports zuständig ist. Verwiesen wurde auch auf die geringe Anzahl der Geräte. In Deutschland wurden bisher nur einige hundert Exemplare des Geräts verkauft, zudem läuft bereits eine Rückrufaktion.

Das deutsche Verkehrsministerium verwies auf die Empfehlungen der EASA zum Umgang mit den Galaxy Note 7. Demnach sollten die Geräte während des Fluges ausgeschaltet sein, nicht geladen werden und sich nicht im aufgegebenen Gepäck befinden. Die Smartphones des Modells dürfen auch nicht als Luftfracht verschickt werden.

Strafrechtliche Konsequenzen bei Verbotsmissachtung
Bei Missachtung des Verbots wird es unangenehm. Sollten Passagiere versuchen, mit einem Galaxy Note 7 in den USA zu fliegen, kann das Gerät beschlagnahmt und der Besitzer bestraft werden. Wer es im aufgegebenen Gepäck transportiert, kann auch strafrechtlich verfolgt werden. Sieht ein Airline-Mitarbeiter jemanden mit einem Note 7 vor dem Boarding, muss diesem Passagier der Zugang zum Flugzeug verweigert werden, bis er das Telefon abgibt.

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