Freispruch:

Afghane bleibt dennoch weiterhin in Haft

Kärnten
15.10.2016 15:49

Aus Mangel an Beweisen wurde in der Vorwoche, wie berichtet, ein Afghane vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an zwei Kindern freigesprochen. Allerdings ist der 31-Jährige Asylwerber nicht auf freien Fuß gesetzt worden; er sitzt. Denn beim Prozess hat sich herausgestellt, dass er eine falsche Identität verwendet hatte.

Der Missbrauch an einem Geschwisterpaar war glaubhaft; es war jedoch nicht zu klären, wer der Täter ist. Bei einer Hausdurchsuchung fand man aber Dokumente mitSERINA BABKA anderem Nachnamen und Geburtsdatum als der Angeklagte bei den Behörden angegeben hatte. Damit hat der Mann sein Bleiberecht verwirkt und kommt in Schubhaft.

Die Staatsanwaltschaft hat zwar Berufung gegen das Urteil angemeldet, eine Wiederaufnahme ist aber unwahrscheinlich. Die Abschiebung soll in wenigen Tagen stattfinden; bis dahin muss der Afghane hinter Gittern bleiben. Er könnte sich ja ansonsten aus dem Staub machen. Alle Proteste gegen die Schubhaft wurden zurückgewiesen.

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