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Nachrichten > Österreich
10.10.2016 17:07

2,50-Euro-Jobs

Sobotka: Auch Zivildiener verdienen nicht mehr

  • (Bild: APA/HANS PUNZ, APA/dpa/Marijan Murat)

Zwischen den Koalitionspartnern wird weiterhin um Jobs für Flüchtlinge sowie deren Entlohnung gezerrt. Ein Euro, 2,50 oder doch fünf Euro - wie viel sollen Asylwerber für Arbeit im Dienste der Gesellschaft als Lohn erhalten? In der seit einigen Wochen schwelenden Debatte taucht jetzt ein neuer Vergleichswert auf: Innenminister Wolfgang Sobotka will sich am Gehalt der Zivildiener orientieren - und das liegt bei 1,61 Euro pro Stunde.

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Wie berichtet, sollen Asylwerber in Zukunft - auf freiwilliger Basis - gemeinnützige Arbeit leisten dürfen. Die allermeisten Österreicher begrüßen zwar die Initiative, über die Entlohnung scheiden sich aber weiterhin die Geister. Zuletzt gab es kritische Worte von freiwilligen Helfern (Feuerwehrleute, Sanitäter etc.), die bekanntlich ohne Entlohnung für die Allgemeinheit anpacken. Der Innenminister will sich jedenfalls am Gehalt der Zivildiener orientieren - maximal aber 2,50 Euro zahlen.

Kern: Bürgermeister sollen entscheiden
Am Montag mischte sich auch Bundeskanzler Christian Kern in die Debatte ein. Er hält von einer Obergrenze wenig und schlägt stattdessen vor, dass die jeweiligen Bürgermeister über die Bezahlung selbst entscheiden. Der Bund sollte "großzügig die Möglichkeit bieten, dass die Menschen dort arbeiten können" - in den Gemeinden, die das selbst organisieren und selbst entscheiden, wie viel sie dafür bezahlen. Er halte es für "sehr sinnvoll", die Sache nicht per Bundesgesetz zu regeln, sagte Kern in der ATV-Sendung "Klartext".

  • Ein Zivildiener des Samariterbundes hilft einer Person beim Stiegensteigen.
    Ein Zivildiener des Samariterbundes hilft einer Person beim Stiegensteigen.
    (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
  • Kern und Sobotka sind uneins darüber, was ein gerechter Lohn für Flüchtlinge wäre.
    Kern und Sobotka sind uneins darüber, was ein gerechter Lohn für Flüchtlinge wäre.
    (Bild: APA/dpa/Wolfram Kastl, AFP/John MacDougall, APA/Erwin Scheriau)

Parallel dazu nimmt auch die Liste von Tätigkeiten, die Asylwerber künftig verrichten dürfen, langsam Formen an. Sie soll aus zehn bis zwölf Punkten bestehen, im Mittelpunkt stehen Tätigkeiten in Grünanlagen.

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