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camera_altVergewaltigungsdramaKeine VerletztenProjekt aus AbsamSuche wird ausgeweitetFotobuch
Bundesländer > Tirol
06.10.2016 16:56

Vergewaltigungsdrama

"Täter ist bestimmt um vieles älter als 18 Jahre"

  • Im Garten von dieser Wohnanlage in Innsbruck wurde die 52-jährige Frau mehrfach vergewaltigt.
    Im Garten von dieser Wohnanlage in Innsbruck wurde die 52-jährige Frau mehrfach vergewaltigt.
    (Bild: Christof Birbaumer/Kronenzeitung)

Markus Abwerzger ist der Anwalt von Angelika M. (Name von der Redaktion geändert), die am 22. Februar dieses Jahres auf brutalste Art und Weise vergewaltigt wurde. Sie ist seither schwer traumatisiert, steht heute ohne Job und Geld da. Im "Krone"-Interview erklärt der Anwalt, der seine Mandantin kostenlos vertritt, warum er gegen das Gerichtsurteil vorgehen wird.

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Herr Abwerzger, das Gericht hat den Täter zu sieben Jahren Haft und 5000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Sie haben angekündigt, gegen dieses Urteil Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen.

Abwerzger: Ja, ich habe die Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Es geht mir hier um Gerechtigkeit. Der Täter ist bestimmt um vieles älter als 18 Jahre. Deshalb wollen wir eine Altersbestimmung, damit der Täter seine gerechte Strafe erhält. Es ist bei Straftaten von Asylwerbern immer so, dass die Opfer mit ihrem Schaden oder ihrem Leid alleine gelassen werden. Die Täter sind mittellos. Schmerzensgeld oder Schäden werden nie bezahlt! Das Schmerzensgeld wird auch Angelika M. nie sehen.

Sie sind ja auch Politiker. Was fordern Sie?

Meine politische Forderung lautet: Wenn der Staat diese Leute in unser Land holt und die Verantwortung für sie übernimmt, soll der Staat auch die Opfer dieser Leute entschädigen. In diesem Fall sollten die Tiroler Sozialen Dienste zumindest einen Teil des Schmerzensgeldes übernehmen.

Sie sagen, der Täter ist älter. Das muss man doch feststellen können?

Die Polizei hat in ihrem Abschlussbericht darauf hingewiesen, dass der Täter wohl älter sein mag und eine Altersbestimmung angeregt. Doch die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat diese Anregung nicht aufgenommen. Der Fehler liegt also bei der Justiz. Nun ist es so, dass der Täter wohl nach der Hälfte der über ihn verhängten Freiheits-Strafe bedingt frei geht, weil er als ,junger Erwachsener‘ gilt! Bei Tätern unter 21 Jahren ist es laut Gesetz nämlich verpflichtend, dass sie nach der Hälfte der Strafe rauskommen. Egal, was er aufführt.

Der Täter gab an, am 1. Jänner 1998 geboren zu sein.

Der Täter ist ohne gültige Papiere in diesem Land bzw. zu uns gekommen. Ja, er gibt an, am 1. 1. 1998 geboren zu sein. Damit ist er praktischerweise heuer erst 18 geworden und es gilt für ihn als "junger Erwachsener" ein milderes Strafmaß. Optisch ist der Täter älter, wohl so um die Mitte 20.

Wie kann das sein?

Gerade Afghanen verlieren auf ihrer Reise nach Europa meist ihre Papiere, wobei sie Geld und Handy aber behalten. Und viele sind dann am 1.1.xxxx geboren.

Wie geht es Ihrer Mandantin derzeit?

Schlecht. Ihre Tochter hat die Schule geschmissen, weil ein Lehrer stets zum Spenden für Asylwerber aufrief. Mehr sage ich dazu nicht.

----------------------------------------------------

Wer Angelika M. finanziell helfen möchte, kann eine Spende auf das spesenfreie und notariell beaufsichtigte Sparkasse-Rattenberg-Konto überweisen. Der IBAN lautet: AT83 2050 8000 0002 5106. Danke!

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