Bei Gemeinderatswahl

Urkundenfälschung: FPÖ-Mandatar Höbart angeklagt

Österreich
06.10.2016 14:55

Der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Christian Höbart muss sich wegen des Verdachts der Urkundenfälschung bei der niederösterreichischen Gemeinderatswahl 2015 vor Gericht verantworten. Wie die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am Donnerstag mitteilte, wurde ein entsprechender Strafantrag beim Bezirksgericht Mödling eingebracht. Der Beschuldigte wollte die seit Längerem bekannten Vorwürfe nicht kommentieren.

Höbart soll bei der niederösterreichischen Gemeinderatswahl am 25. Jänner 2015 in Guntramsdorf eine Frau ohne deren Einverständnis auf die Wahlliste der FPÖ gesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung zur Kandidatur gefälscht war.

Höchststrafe: Ein Jahr Haft
Die Genehmigung des Nationalrats zur Strafverfolgung des Abgeordneten hat die Staatsanwaltschaft bereits im Oktober des Vorjahres bekommen, nun wurde der Strafantrag eingebracht. Die Strafdrohung bei Urkundenfälschung liegt bei einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagsätzen bzw. bis zu einem Jahr Haft. Nicht erhärtet hat sich laut Staatsanwaltschaft der Verdacht der "Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl".

Höbart wollte die Vorwürfe auf APA-Anfrage nicht kommentieren: "Ich kenne den Antrag noch nicht, daher werde ich dazu nichts sagen", so der Politiker. Er ist Ortsparteiobmann in Guntramsdorf sowie geschäftsführender Landesparteichef der niederösterreichischen FPÖ.

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