Zu "hot" für Bayern

Webcam-Girl darf nicht im eigenen Haus “arbeiten”

Web
06.10.2016 12:27

Ein Webcam-Girl darf sich in ihrem Wohnhaus nicht mehr gegen Geld vor der Internet-Kamera ausziehen. Nach einer mündlichen Verhandlung am Vortag teilte das Verwaltungsgericht München am Donnerstag mit, dass die 24-jährige Pornodarstellerin Natalie Hot ihre Arbeit in dem oberbayerischen 6000-Einwohner-Ort Ampfing aufgeben muss. Sie will nun in Mallorca weitermachen.

Die Tätigkeit finde in nicht unerheblichem zeitlichen Umfang statt und diene dem am Wohnort angemeldeten Gewerbe der Klägerin, also der dauerhaften und regelmäßigen Erwerbstätigkeit. Dies allerdings kollidiere mit dem Baurecht, das für das Gebiet nur eine Wohnnutzung vorsieht.

Langer Rechtsstreit mit Amt und Nachbarn
Dem Urteil war ein monatelanger Rechtsstreit zwischen dem Porno-Starlet und dem lokalen Landratsamt vorausgegangen. Das Amt hatte Hot wegen Anrainerbeschwerden über "Lärmbelästigung" per Bescheid verboten, sich in ihrem Haus nackt vor der Webcam zu präsentieren. Den Bescheid stellte Hot ins Internet:

Hot: "Es beschweren sich ständig Leute wegen irgendwelcher Gründe. Lichtbelästigung, ich sei zu laut, die Kinder könnten nicht schlafen - lauter solche Sachen." Die Nachbarn hätten sie wegen ihrer Arbeit regelrecht belästigt, wirft die gemeinsam mit ihrem Mann und Manager in dem Haus lebende 24-Jährige ihnen vor.

Gericht musste entscheiden: Ist das Home Office?
Letztlich landete der Fall vor dem Münchner Gericht, das der Frage auf den Grund gehen musste: Ist Strippen vor der Webcam "Home Office"? Und wenn ja: Darf Natalie Hot diesem Gewerbe in einem Wohngebiet fünf Tage pro Woche acht Stunden am Tag "wie ein normaler Arbeiter auch" nachgehen?

Die Antwort: Nein. Weil das Grundstück, auf dem das Haus steht, in einem Wohn- und nicht in einem Gewerbegebiet steht, darf sie nach Auffassung des Gerichts dort nicht im gewerblichen Ausmaß vor der Webcam posieren.

Natalie Hot zieht nun ihre Konsequenzen aus dem Urteil. Sie will mit ihrem Mann und Manager nun wegziehen - nach Mallorca. "Wenn der bayerische Staat uns nicht haben will, bekommt er auch unsere Steuern nicht." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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