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09.10.2016 06:12

Zu ihrer Sicherheit

Urteil: Radler dürfen in der Straßenmitte fahren

  • (Bild: Wikipedia, www.radlobby.at)

Bahnbrechendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Wien (VWG)! Nachdem ein Radfahrer auf der engen Schulgasse in Währing mitten auf der Fahrbahn unterwegs war, um sich vor abrupt geöffneten Autotüren zu schützen und dafür eine Anzeige ausfasste, stellte der VWG fest: 1,2 - 1,8 Meter Abstand von parkenden Autos sind angebracht!

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In der Anzeige gegen den Radler wurde angeführt, dass "der Lenker eines Fahrzeuges, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt, so weit rechts zu fahren hat, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist. [...]"

  • (Bild: www.radlobby.at)

Der Betroffene ist aber Radlobby-Mitgliedund legte mit Hilfe des Fahrradrechtsexperten Johannes Pepelnik gegen dieses Urteil Beschwerde ein. Resultat, fast exakt ein Jahr danach: Der Beschwerde wurde stattgegeben und die Anzeige fallen gelassen. Ein Seitenabstand von 1,2 - 1,8 Metern ist bei 30 km/h "eine vertretbare Entfernung, will sich der Radfahrer nicht der Gefahr aussetzen, durch eine geöffnete Fahrzeugtüre verletzt zu werden."

  • (Bild: www.radlobby.at)

Als Mindestabstand zu den parkenden Autos zieht das Verwaltungsgericht die Regel "1 Meter + die Halbe Lenkerbreite" heran, im Falle des betroffenen Radfahrers wurden daher bei Lenkerbreite 80 cm als sicherer Abstand 1,4 Meter errechnet und 1,2 - 1,8 Meter Abstand bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h als legitim erachtet.

  • (Bild: www.radlobby.at)

Die Radler freut es, auf Wiens Autolenker könnten aber vermutlich harte Zeiten zukommen: Denn viele "Kampfradler" werden jetzt vermutlich provokativ in den engen Gassen des 6. und 7. Bezirkes aus "Sicherheitsgründen" in der Straenmitte unterwegs sein und so Staus provozieren. Das Recht ist auf ihrer Seite.

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