"Krone"-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Ombudsfrau
30.09.2016 13:30

Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!

Bahn lehnte Erstattung von falsch ausgestelltem Ticket ab
Im Online-Ticketshop der Bahn buchte Hubert F. Fahrkarten für eine Zugreise ins deutsche Stuttgart. "Die Heimfahrt reservierte ich für 23. Oktober. Doch als ich die Buchungsbestätigung erhielt, stellte ich fest, dass die Rückfahrt fälschlicherweise mit 20. Oktober vermerkt war", so der Oberösterreicher. Er rief beim Kundenservice der Bahn an, wo man ihm mitteilte, dass er ein neues Ticket für das richtige Datum kaufen solle. Für das falsch ausgestellte könne eine Erstattung beantragt werden. Doch diese wurde abgelehnt. Auf unsere Bitte hin haben die ÖBB den Fall überprüft und erstatten nun doch den Betrag an den Leser.

Entgegenkommen von Rechtsschutzversicherung
"In einem Rechtsstreit, in dem laut unserem Anwalt die Rechtsschutzversicherung einspringen sollte, erhielten wir nur Ablehnungen. Nun klagt der Anwalt seine Kosten ein", bat Familie F. aus Niederösterreich die Ombudsfrau um Hilfe. Obwohl laut ARAG Versicherung in diesem Fall keine Rechtsschutzdeckung bestehe, hat man sich nach eingehender Überprüfung entschlossen, einen Teil der Kosten in Kulanz zu übernehmen.

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