Kartellrechtsverstoß

Millionenstrafe für Abfallunternehmen ARA

Wirtschaft
20.09.2016 16:33

Das österreichische Abfallunternehmen ARA (Altstoff Recycling Austria) ist von der EU-Kommission am Dienstag zu einer Geldstrafe von sechs Millionen Euro wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht verdonnert worden. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte, die ARA habe Wettbewerber am Zugang zur grundlegenden Infrastruktur und am Eintritt in den Abfallwirtschaftsmarkt gehindert. Das Unternehmen will das Bußgeld zur Gänze aus dem Eigenkapital zahlen und nicht die Tarife für die Verpackungsentsorgung erhöhen, sagte Vorstand Christoph Scharff. Das Brüsseler Verfahren sei einvernehmlich beendet worden, betonte er.

Wenn die ARA nicht eingelenkt hätte, also sich nicht auf ein sogenanntes Settlement eingelassen hätte, hätte die Strafe bis zu 19 Millionen Euro - rund zehn Prozent des Umsatzes - betragen können. "Das wäre eine existenzielle Gefährdung unseres Unternehmens und des Sammelsystems gewesen", so Scharff. Da die ARA aber kooperativ war, setzte die EU-Kommission die Strafe um 30 Prozent auf 6,015 Millionen Euro herab.

Die ARA gehört österreichischen Handelsfirmen, Abpackern, Importeuren und Verpackungsherstellern. Alle Unternehmen, die hierzulande Verpackungen in Verkehr setzen, müssen sich nämlich von Gesetzes wegen um die getrennte Sammlung des Verpackungsmülls kümmern. Diese Aufgabe übernimmt die ARA, die nach dem Non-Profit-Prinzip arbeitet. Wenn sie Überschüsse aus Lizenzeinnahmen erwirtschaftet, schüttet sie diese nicht aus, sondern senkt die Entsorgungstarife für ihre Kunden.

ARA hatte im Haushaltsbereich bis 2015 Monopolstellung
Im Haushaltsbereich hatte die ARA bis Anfang 2015 eine Monopolstellung, erst da wurde der Markt liberalisiert. Im gewerblichen Bereich gibt es schon seit mehr als 20 Jahren Wettbewerb. Dennoch hat die ARA nach wie vor einen Marktanteil von rund 80 Prozent, sagte Scharff. Seit 2015 hat die ARA sechs Konkurrenzunternehmen, die ebenfalls Verpackungsmüll sammeln und entsorgen.

Für die Konsumenten hat sich mit der Liberalisierung respektive Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) nichts geändert. Sowohl der österreichische Gesetzgeber als auch die Brüsseler Juristen verlangen, dass es nur ein Sammelsystem geben darf. Neue Entsorgungsfirmen dürfen also keine zusätzlichen Mistkübel aufstellen.

Laut EU-Kommission hat die ARA Wettbewerber mehrere Jahre am Zugang zu Infrastruktur und am Eintritt in den Abfallwirtschaftsmarkt gehindert. Für ARA-Vorstand Scharff ist die Millionenstrafe eine "Altlastensanierung" bzw. eine "Geschichte, die sich unser Vorgängerunternehmen eingetreten hat". Die EU-Kommission habe mit der ARA einen Präzedenzfall schaffen wollen, immerhin gebe es noch in 12 EU-Staaten ein Monopol bei Haushaltsverpackungen.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele