Wo ist es denn nur?

Sparbuch verloren – was Sie nun tun können

Wirtschaft
06.10.2016 17:39

Der Schreck ist groß, wenn das Sparbuch auf einmal nicht mehr dort liegt, wo man es zuletzt verstaut hat. Und was passiert dann? Ist das Geld weg? Kann jeder davon beheben? Wie komme ich wieder zu meinen Ersparnissen? Hier finden Sie die Antworten.

Das Wichtigste gleich zu Beginn: Ohne Losungswort bzw. Ausweis und Unterschrift kann von Ihrem Sparbuch niemand einfach so abheben. Das Sparbuch allein vorzulegen genügt nicht.

Für die Verfügung ist zu unterscheiden, welche Art von Sparbuch Sie eröffnet haben. Grundsätzlich unterscheidet man Namenssparbücher und Losungswortsparbücher. Erstere werden auf den Namen des oder der Inhaber eröffnet und über sie kann nur mit Unterschrift und gegebenenfalls Ausweisprüfung verfügt werden. Losungswortsparbücher werden zwar auch auf eine Person eröffnet, allerdings scheint diese im Sparbuch selbst nicht auf. Über diese Sparbücher kann von jeder Person verfügt werden, die das Losungswort kennt und das Sparbuch vorlegen kann. Daher ist hier sehr wichtig, niemals das Losungswort bei den Sparbüchern zu verwahren - sonst kann es passieren, dass das Geld weg ist.

Gleich zur Bank!
Wenn Sie feststellen, dass das Sparbuch verschwunden ist, müssen Sie sofort zu jener Bank gehen, bei der Sie das Buch eröffnet haben. Dort lassen Sie das Sparbuch unmittelbar sperren. So ist sichergestellt, dass niemand anderer mehr Zugriff auf das Buch bekommen kann. Machen Sie der Bank dabei so detaillierte Angaben wie möglich: Buchbezeichnung, Sparbuchnummer, ungefährer Guthabenstand, letzte Einzahlungen, Eröffnungsdatum etc. Es ist daher sinnvoll, eine Liste mit Sparbuchnummern und Salden zu führen. Denn es kann nur ein Sparbuch gesperrt werden, das die Bank in ihrem System auch tatsächlich findet. Die Auflistung kann im Verlustfall die Abwicklung des Sparbuchverlusts sehr beschleunigen, muss aber unter allen Umständen getrennt von den Sparbüchern verwahrt werden, und darf niemals die Losungsworte aufweisen.

Vier Wochen Zeit zum Suchen!
Ihre Bank nimmt dann mit Ihnen gemeinsam eine Verlustmeldung auf, in der diese Daten gemeinsam mit Ihren Personalien aufgenommen werden. Ab dem Zeitpunkt der Meldung bleibt die Sperre zunächst vier Wochen lang aufrecht. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, nach dem Sparbuch zu suchen bzw. zu hoffen, dass dieses wieder auftaucht. Die Sparbuchsperre ist in der Regel mit Kosten verbunden, die den administrativen Aufwand der Bank abgelten sollen. Diese liegen in der Regel ab etwa 20 Euro aufwärts und sind je nach Institut verschieden.

Das Sparbuch bleibt verschwunden ...
Ist das Sparbuch innerhalb der Sperrfrist nicht aufgetaucht, gibt es zwei Optionen. Die meisten Banken haben eine Bagatellgrenze definiert, die bei etwa 2.000 Euro liegt. Befindet sich das Sparguthaben unter diesem Wert, können Sie durch Unterzeichnung einer sogenannten Schad- und Klagloshaltungserklärung die Bank von eventuellen zukünftigen Ansprüchen entbinden und die Auszahlung des Sparguthabens beantragen. Dies ist meist mit Kosten von etwa 80 Euro bis knapp 200 Euro verbunden. Das Buch wird damit aufgelöst. Kann der Verlust über diese Schiene gelöst werden, sind zwischen Meldung des Verlustes und Behebung des Guthabens in etwa fünf Wochen vergangen.

Befindet sich das Guthaben allerdings über der Bagatellgrenze, muss das Sparbuch über den Gerichtsweg freigegeben werden. Dafür erstellt Ihre Bank mit Ihnen gemeinsam den Antrag zur Einleitung des sogenannten Kraftloserklärungsverfahrens. Dieser wird an das Gericht weitergeleitet, welches dann ein Edikt im Amtsblatt veröffentlicht, um eventuelle Ansprüche von Dritten feststellen zu können. Das Edikt bleibt für sechs Monate veröffentlicht. Meldet sich in dieser Zeit kein vermeintlich rechtmäßiger Eigentümer, der gegen die Kraftloserklärung Einspruch erhebt, ergeht ein Gerichtsbeschluss, der die Auflösung des Sparbuchs ermöglicht.

Mit diesem rechtskräftigen Beschluss können Sie dann bei der Bank die Auflösung des Sparbuchs beantragen. Das Guthaben wird dann zuzüglich Zinsen, jedoch abzüglich der Gerichtsgebühren ausbezahlt, die je nach Guthabenshöhe auch einige Hundert Euro ausmachen können. Der gesamte Prozess von Verlustmeldung bis Verfügung über das Guthaben kann zwischen einem Dreiviertel- und einem ganzen Jahr dauern.

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